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27,5er-KESt auch für Spareinlagen, KEStfreies Bausparen? (Wilhelm Rasinger)

Bild: © Arbeitsforum österreichischer Bausparkassen, Bausparen in Österreich: Der Jahresbericht 2012

Autor:
Wilhelm Rasinger

ist Präsident des IVA, Honorarprofessor für Betriebswirtschaft und Aufsichtsrat bei Wienerberger, Erste Group Bank AG und S IMMO AG.

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18.03.2015, 2314 Zeichen

Seit Wochen nervten die diversen Interessensgruppen mit der Ablehnung vermuteter Änderungen im Rahmen der „Steuerreform“. Statt Freude über die Tarifsenkung gibt es Erleichterung, dass viele heiße Themen nicht angegriffen wurden. Die Schrebergärten bleiben so wie sie sind, die Gartenzwerge können wieder getrost aufgestellt werden, nur einige Buschzweige werden abgeschnitten. Das Selbstlob der Politiker ist nicht überzeugend. Obwohl immerhin fünf Milliarden Euro bewegt werden, ist wohl in alter heimischer Tradition Dank seitens der Begünstigten nicht zu erwarten. Es ist zu befürchten, dass das Steuerrecht statt einfacher komplizierter wird: ein neuer Umsatzsteuersatz von 13 Prozent und ein neuer, erhöhter Kapitalsteuersatz für Dividenden von 27,5 Prozent (statt 25 Prozent) wird eingeführt, aber die 496 (!) Beitragsgruppen der Sozialversicherung werden nicht angerührt.

Positiv hervor zu heben ist der von 1.460 auf beachtliche 3.000 Euro erhöhte Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligung. Es gibt keine Ausrede mehr dass Unternehmen diese Möglichkeit nicht nutzen. Die Ansage, dass die Lohnnebenkosten um eine Milliarde Euro reduziert werden soll, klingt gut. Doch wer soll Haare lassen? Die Pensionsversicherung bzw. die Krankenversicherung eher nicht, aber Spielraum gibt es bei der Unfallversicherung und bei den lohnabhängigen Umlagen von Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer. Die Kommunalsteuer, derzeit drei Prozent, sollte durch eine erhöhte Grundsteuer ersetzt werden.
Empfehlung an Experten für die Umsetzung der Detailfragen: genereller Kapitalertragssteuersatz 27,5 Prozent, also auch für Spareinlagen, dafür aber KEST-Freiheit und Ausbau des Bausparens.


Eine Anregung für Unternehmen und Stiftungen: erhöhte bzw. vorgezogene Ausschüttungen (Zwischendividende) noch im Jahr 2015.
Es wird spannend, ob es gelingt, in den konkreten Gesetzesentwürfen einige Straffungen vorzunehmen und überholte Privilegierungen abzuschaffen.
Die beiden Koalitionsparteien haben vor allem auf ihre Stammklientel Rücksicht genommen. Ein großer Wurf gelang nicht, eher feig und mutlos wurden heiße Themen nicht angepackt. Erhebliche Zweifel sind bei der Gegenfinanzierung angebracht. Im Börsel spüren werden es die Bürger erst in zehn Monaten Ende Jänner 2016. Bis dahin kann noch viel im Inland und Ausland passieren.


(18.03.2015)

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Autor
Wilhelm Rasinger
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