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Stärkung der Justiz statt Randthemen und Nebensächlichkeiten (Wilhelm Rasinger)

Autor:
Wilhelm Rasinger

ist Präsident des IVA, Honorarprofessor für Betriebswirtschaft und Aufsichtsrat bei Wienerberger, Erste Group Bank AG und S IMMO AG.

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05.06.2015, 2398 Zeichen

 Die Öffentlichkeit wird permanent ausführlich mit Randthemen und Nebensächlichkeiten beschäftigt. Ein Beispiel dafür ist das lange hyper-ventilierte Thema „Po-Grapschen“ – inzwischen gottlob wieder ad acta gelegt. Die Justiz wäre zu bedauern, wenn es um die Umsetzung dieser beabsichtigten Gesetzesbestimmung ginge. Dabei wäre es ohne Sachverständigen für „Po-Grapschen“ nicht gegangen. 

In der Justiz besteht aber erheblicher Handlungsbedarf. Denn die wichtigste Grundlage unsere Demokratie ist ein funktionierender Rechtsstaat für alle. Es besteht zu Recht großes Unbehagen, dass gerade die glamourösen Wirtschaftsfälle eine ungewöhnliche lange Verfahrensdauer haben. Die superreichen Beschuldigten leisten sich teure Berater und Rechtsanwälte, die den Staatsanwälten mit allen nur erdenklichen Finessen die Arbeit erschweren. So etwa können beschlagnahmte Unterlagen nicht eingesehen werden oder Staatsanwälte müssen in zahllosen Anträgen ihre Vorgangsweise rechtfertigen. In der Öffentlichkeit wird mit Spezialisten für Litigation einseitig Stimmung für die Beschuldigten gemacht. Vermisst wird oft eine Unterstützung der staatlichen Organe durch den Justizminister oder zumindest des zuständigen Sektionschefs. In jedem Unternehmen würde die mangelnde Unterstützung der Vorgesetzten für die Mitarbeiter als  schwerer Managementfehler diagnostiziert werden. 

Ständig wird vor allem von Rechtsanwälten auf aus ihrer Sicht notwendige Verbesserungen für die Beschuldigten hingewiesen. In den großen Fällen ist es eine ungleiche Auseinandersetzung: der Staatsanwaltschaft mit eingeschränkten Ressourcen steht ein gut eingespieltes Team von hochbezahlten Experten gegenüber, die einerseits  öffentlich die Länge der Verfahren kritisieren und andrerseits alles tun, dass die Verfahren verzögert und verschleppt werden.

Ein Schritt in die richtige Richtung war die Einrichtung der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA). Nur gut ausgebildete und erfahrene Staatsanwälte sind in der Lage in der komplexen Materie den diversen Beratern einigermaßen Paroli zu bieten. Auf diesem Gebiet besteht noch beachtlicher Verbesserungsbedarf. Ohne harte Arbeit und entsprechende Investitionen sind Verbesserungen nicht möglich. Einfacher für die Politik ist es natürlich, sich diesem Problemkomplex feig zu verweigern, „herumzueiern“ und/oder auf andere, unwesentlichere Themen auszuweichen.


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Autor
Wilhelm Rasinger
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