09.10.2017
Zugemailt von / gefunden bei: Österreichische Post (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung kommt in Riesenschritten und bringt nicht nur Neuerungen hinsichtlich der Verarbeitung und Sicherung personenbezogener Daten, sondern auch drastische Strafen bei Verstößen. Matthias Schlemmer, Leiter Daten- & Adressmanagement Österreichische Post AG, erklärt in fünf konkreten Arbeitsschritten, was Unternehmen bis zum 25. Mai 2018 noch umsetzen müssen, um den hohen Anforderungen der Verordnung zu entsprechen.
Im ersten Schritt ist eine umfassende Bestandsaufnahme durchzuführen: Welche Daten werden überhaupt erhoben, wie hat man die Einwilligung für diese Daten erhalten und warum sammelt man sie? „Im Rahmen dieser Ist-Analyse stellt sich auch schnell heraus, ob und in welchem Ausmaß die EU-DSGVO das Unternehmen betrifft. Grob zusammengefasst sind dies all jene Personen, Behörden, Einrichtungen oder andere Stellen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben“, erklärt Matthias Schlemmer, Leiter Daten- & Adressmanagement der Österreichischen Post AG. Die EU-DSGVO gilt zudem für alle, die ihr Angebot an einen bestimmten nationalen Markt in der EU richten oder die das Kundenverhalten in der EU beobachten und dazu Daten verarbeiten.
„Viele Unternehmen beschäftigen sich bereits seit Bekanntwerden der neuen Verordnung mit den Veränderungen, die auf uns zukommen werden“, beruhigt Schlemmer. „Von diesen Unternehmen kann man sich umfassendes Know-how zu seinen eigenen Fragen holen, sei es in Workshops, Einzelschulungen, Vorträgen et cetera. Nachdem die Datenverarbeitung schon jahrelang zu unserem Kerngeschäft gehört, haben wir beispielsweise eine Data Academy für alle Fragen rund um Datenschutz-Themen eingerichtet.“ In der Data Academy kann man Schulungen zur EU-DSGVO absolvieren, aber bekommt auch Hilfestellung bei anderen datenbezogenen Fragestellungen, wie beispielsweise Stammdatenmanagement, Zielgruppenanalysen oder Konzeption von Stammdaten-Systemen. Je nach Unternehmensart und Ausmaß der Datenverarbeitung empfiehlt sich auch die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
Der Stichtag 25. Mai 2018 mag noch weit weg klingen, aber tatsächlich haben Unternehmen für die Umsetzung der EU-DSGVO nur noch rund 150 Werktage Zeit. „Vor allem darf man nicht vergessen, dass es keine Übergangsfristen gibt. Ab 25. Mai muss die EU-DSGVO gelebter Alltag sein, ansonsten riskiert man empfindliche Strafen“, warnt Schlemmer. Diese können bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise vier Prozent des Jahresumsatzes betragen, je nachdem welcher Betrag höher ist. Daher sollte bereits jetzt sichergestellt werden, relevante Datenverarbeitungsvorgänge vernünftig zu dokumentieren, eventuell Organisationsstrukturen zu verändern, gegebenenfalls einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, notwendige Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, die Umstellung auf „privacy by design“ durchzuführen und vieles mehr.
„Datenschutz sollte nicht und in Zukunft noch viel weniger nur Sache eines Einzelnen, wie beispielsweise des Datenschutzbeauftragten, sein. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten wird von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangt, um größtmögliche Sorgfalt zu gewährleisten“, so Matthias Schlemmer. Auch hier empfiehlt es sich, auf Experten zu vertrauen und Schulungen oder Workshops in Anspruch zu nehmen. „Die Änderungen sind teilweise weitreichend und der Strafrahmen bei Verstößen wesentlich höher als bisher. Das Bewusstsein für Datenschutz muss also mehr denn je auf jedem Level des Unternehmens verankert sein“, betont Schlemmer.
Auch wenn die nächsten 150 Werktage noch viel Arbeit bereithalten, darf man die positiven Auswirkungen der EU-DSGVO nicht außer Acht lassen. „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung hat das Potenzial, das Vertrauen des Endkunden in den Schutz und den sorgsamen Umgang mit seinen Daten zu stärken. Denn alle Maßnahmen und Änderungen dienen im Endeffekt dazu, die Sicherheit der Daten zu gewährleisten – und das ist ein Ziel, das uns allen gemein ist“, ist Schlemmer überzeugt. Unternehmen, die mit der Adressaktualisierung oder dem Erwerb von Neukundenadressen ein externes Unternehmen beauftragt haben, können sich ohnehin entspannt zurücklehnen. „Als Experten auf diesem Gebiet können wir beruhigen: Mit der richtigen Vorbereitung können Unternehmen dem 25. Mai 2018 entspannt entgegenblicken.“
8046
post_mit_tipps_zur_eu-datenschutz-grundverordnung
Aktien auf dem Radar:Amag, Polytec Group, Austriacard Holdings AG, Kapsch TrafficCom, Semperit, Rosenbauer, Uniqa, VIG, Zumtobel, Marinomed Biotech, Frequentis, Wienerberger, Mayr-Melnhof, Palfinger, FACC, Pierer Mobility, Rath AG, Agrana, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Österreichische Post, Verbund.
(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)186967
inbox_post_mit_tipps_zur_eu-datenschutz-grundverordnung
Novomatic
Der Novomatic AG-Konzern ist als Produzent und Betreiber einer der größten Gaming-Technologiekonzerne der Welt und beschäftigt mehr als 21.000 Mitarbeiter. Der Konzern verfügt über Standorte in mehr als 45 Ländern und exportiert innovatives Glücksspielequipment, Systemlösungen, Lotteriesystemlösungen und Dienstleistungen in mehr als 90 Staaten.
>> Besuchen Sie 61 weitere Partner auf boerse-social.com/goboersewien
09.10.2017, 5801 Zeichen
09.10.2017
Zugemailt von / gefunden bei: Österreichische Post (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung kommt in Riesenschritten und bringt nicht nur Neuerungen hinsichtlich der Verarbeitung und Sicherung personenbezogener Daten, sondern auch drastische Strafen bei Verstößen. Matthias Schlemmer, Leiter Daten- & Adressmanagement Österreichische Post AG, erklärt in fünf konkreten Arbeitsschritten, was Unternehmen bis zum 25. Mai 2018 noch umsetzen müssen, um den hohen Anforderungen der Verordnung zu entsprechen.
Im ersten Schritt ist eine umfassende Bestandsaufnahme durchzuführen: Welche Daten werden überhaupt erhoben, wie hat man die Einwilligung für diese Daten erhalten und warum sammelt man sie? „Im Rahmen dieser Ist-Analyse stellt sich auch schnell heraus, ob und in welchem Ausmaß die EU-DSGVO das Unternehmen betrifft. Grob zusammengefasst sind dies all jene Personen, Behörden, Einrichtungen oder andere Stellen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben“, erklärt Matthias Schlemmer, Leiter Daten- & Adressmanagement der Österreichischen Post AG. Die EU-DSGVO gilt zudem für alle, die ihr Angebot an einen bestimmten nationalen Markt in der EU richten oder die das Kundenverhalten in der EU beobachten und dazu Daten verarbeiten.
„Viele Unternehmen beschäftigen sich bereits seit Bekanntwerden der neuen Verordnung mit den Veränderungen, die auf uns zukommen werden“, beruhigt Schlemmer. „Von diesen Unternehmen kann man sich umfassendes Know-how zu seinen eigenen Fragen holen, sei es in Workshops, Einzelschulungen, Vorträgen et cetera. Nachdem die Datenverarbeitung schon jahrelang zu unserem Kerngeschäft gehört, haben wir beispielsweise eine Data Academy für alle Fragen rund um Datenschutz-Themen eingerichtet.“ In der Data Academy kann man Schulungen zur EU-DSGVO absolvieren, aber bekommt auch Hilfestellung bei anderen datenbezogenen Fragestellungen, wie beispielsweise Stammdatenmanagement, Zielgruppenanalysen oder Konzeption von Stammdaten-Systemen. Je nach Unternehmensart und Ausmaß der Datenverarbeitung empfiehlt sich auch die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
Der Stichtag 25. Mai 2018 mag noch weit weg klingen, aber tatsächlich haben Unternehmen für die Umsetzung der EU-DSGVO nur noch rund 150 Werktage Zeit. „Vor allem darf man nicht vergessen, dass es keine Übergangsfristen gibt. Ab 25. Mai muss die EU-DSGVO gelebter Alltag sein, ansonsten riskiert man empfindliche Strafen“, warnt Schlemmer. Diese können bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise vier Prozent des Jahresumsatzes betragen, je nachdem welcher Betrag höher ist. Daher sollte bereits jetzt sichergestellt werden, relevante Datenverarbeitungsvorgänge vernünftig zu dokumentieren, eventuell Organisationsstrukturen zu verändern, gegebenenfalls einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, notwendige Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, die Umstellung auf „privacy by design“ durchzuführen und vieles mehr.
„Datenschutz sollte nicht und in Zukunft noch viel weniger nur Sache eines Einzelnen, wie beispielsweise des Datenschutzbeauftragten, sein. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten wird von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangt, um größtmögliche Sorgfalt zu gewährleisten“, so Matthias Schlemmer. Auch hier empfiehlt es sich, auf Experten zu vertrauen und Schulungen oder Workshops in Anspruch zu nehmen. „Die Änderungen sind teilweise weitreichend und der Strafrahmen bei Verstößen wesentlich höher als bisher. Das Bewusstsein für Datenschutz muss also mehr denn je auf jedem Level des Unternehmens verankert sein“, betont Schlemmer.
Auch wenn die nächsten 150 Werktage noch viel Arbeit bereithalten, darf man die positiven Auswirkungen der EU-DSGVO nicht außer Acht lassen. „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung hat das Potenzial, das Vertrauen des Endkunden in den Schutz und den sorgsamen Umgang mit seinen Daten zu stärken. Denn alle Maßnahmen und Änderungen dienen im Endeffekt dazu, die Sicherheit der Daten zu gewährleisten – und das ist ein Ziel, das uns allen gemein ist“, ist Schlemmer überzeugt. Unternehmen, die mit der Adressaktualisierung oder dem Erwerb von Neukundenadressen ein externes Unternehmen beauftragt haben, können sich ohnehin entspannt zurücklehnen. „Als Experten auf diesem Gebiet können wir beruhigen: Mit der richtigen Vorbereitung können Unternehmen dem 25. Mai 2018 entspannt entgegenblicken.“
8046
post_mit_tipps_zur_eu-datenschutz-grundverordnung
Was noch interessant sein dürfte:
Inbox: Risk-Off- und Risk-On-Mentalität an den Märkten
Inbox: AT&S schraubt Prognose nach oben
Inbox: Bargeldlose Zahlungen nehmen weiter zu
Inbox: Für Wohnungen in der Wiener City ließen Käufer heuer bis zu 32.000 Euro pro m² springen
Inbox: Lenzing nun im Luxussegment der Modebranche angekommen
Inbox: PV Invest: Geschäftsjahr 2017 begann erfolgreich
Inbox: Mittelstandsfonds kauft BayWa-Anleihe
Wiener Börse Party #1075: ATX leichter; Telekom, VIG und Uniqa gesucht, Verbund x Nordex, Strafe für CA Immo hat ev. zu viel Signalwirkung
Aktien auf dem Radar:Amag, Polytec Group, Austriacard Holdings AG, Kapsch TrafficCom, Semperit, Rosenbauer, Uniqa, VIG, Zumtobel, Marinomed Biotech, Frequentis, Wienerberger, Mayr-Melnhof, Palfinger, FACC, Pierer Mobility, Rath AG, Agrana, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Österreichische Post, Verbund.
Novomatic
Der Novomatic AG-Konzern ist als Produzent und Betreiber einer der größten Gaming-Technologiekonzerne der Welt und beschäftigt mehr als 21.000 Mitarbeiter. Der Konzern verfügt über Standorte in mehr als 45 Ländern und exportiert innovatives Glücksspielequipment, Systemlösungen, Lotteriesystemlösungen und Dienstleistungen in mehr als 90 Staaten.
>> Besuchen Sie 61 weitere Partner auf boerse-social.com/partner
Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab.
Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.
Newsletter abonnieren
Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)
per Newsletter erhalten
BörseGeschichte Podcast: Daniel Riedl vor 10 Jahren zum ATX-25er
Der ATX wurde dieser Tage 35. Rund um "25 Jahre ATX" haben wir im Dezember 2015 und Jänner 2016 eine grossangelegte Audioproduktion mit dem Ziel einer Fest-CD gemacht, die auch auf Audible als Hörb...
Michael Rathmayr
Remedy
2025
Nearest Truth
Niko Havranek
Fleisch #74 „Ganz Wien“
2025
Self published
Pedro J. Saavedra
Donde el viento da la vuelta
2023
Self published
Pia Paulina Guilmoth & Jesse Bull Saffire
Fishworm
2025
Void