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Fusionspläne von Siemens und Alstom zugestimmt (Heiko Geiger)

Bild: © Aussendung, U-Bahnlinie 9 in Barcelona : Längste fahrerlose U-Bahn Europas in Barcelona in Betrieb : © Siemens AG

Autor:
Heiko Geiger

Head of Public Distribution, Bank Vontobel Europe AG

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21.07.2018, 3709 Zeichen

Die Aktionäre des TGV-Herstellers Alstom haben der Fusion mit dem ICE-Hersteller Siemens Mobility mit großer Mehrheit zugestimmt.

Am Dienstag (17.07.18) befürworteten die Aktionäre des französischen Zugherstellers Alstom den Zusammenschluss mit dem deutschen Konkurrenten Siemens. Die Hauptversammlung stimmte der geplanten Fusion mit der Siemens-Zugsparte (Siemens Mobility) mit großer Mehrheit zu. Zukünftig soll der neue Großkonzern von Alstom-Chef Henri Poupart-Lafarge geführt werden.

Konkurrenz aus China

ICE-Hersteller Siemens und TGV-Hersteller Alstom bezwecken mit der Fusion vor allem im Wettbewerb mit den chinesischen Zugherstellern bestehen zu können. Bereits seit geraumer Zeit mischt besonders der chinesische Staatskonzern CRRC im weltweiten Wettlauf um Bahnaufträge kräftig mit. Poupart-Lafarge konstatierte dazu: „Es gehe darum, einen Technologieführer zu schaffen. Der Zug-Markt globalisiere sich und erfordere mehr Standorte und mehr Investitionen. Beiden Unternehmen gehe es gut, das schaffe eine großartige Dynamik", berichtete Spiegel Online.

Mit CRRC ist mit staatlicher Unterstützung ein Zughersteller entstanden, der größer ist als die beiden europäischen Zughersteller zusammen, der sich zunehmend auf ausländische Märkte drängt. Siemens-Chef Joe Kaeser hatte bereits bei der Ankündigung der Transaktion im September 2017 an die Wettbewerbshüter appelliert, bei der Bewertung des Vorhabens eine globale Perspektive einzunehmen: „Im Bahngeschäft gebe es einen globalen Markt, der globalen Regeln folge“, berichtete Finanztreff.de.

Zustimmung der EU-Kommission steht noch aus

Bisher standen Siemens und Alstom bei Schnell-, Regional-, Nahverkehrszügen und Signaltechnik im harten Wettbewerb zueinander. Daher steht die Zustimmung der EU-Kommission für die geplante Zusammenlegung ihrer Eisenbahngeschäfte noch aus. Die Wettbewerbshüter hatten bereits eine intensive Fusionsprüfung angekündigt. Sie wollen genau untersuchen, ob der Wettbewerb beeinträchtigt würde und die Preise zum Nachteil der Bahnkunden steigen könnten. Überraschend ist die Prüfung daher nicht, da mit Siemens und Alstom zwei der drei großen europäischen Anbieter für Eisenbahnen und Signaltechnik fusionieren.

Siemens und Alstom erwarten jedoch, dass sie das Geschäft im ersten Halbjahr 2019 abschließen können. Siemens soll am neuen europäischen Branchengiganten eine knappe Mehrheit bekommen. Das neue Unternehmen käme dann auf mehr als EUR 15 Mrd. Jahresumsatz und 62.300 Beschäftigte. Der Hauptsitz soll bei Saint-Ouen nahe Paris gelegt werden. Das kombinierte Unternehmen wird weiter an der Pariser Börse notiert sein.

Die Aktien im Überblick

Die Siemens Aktie wird aktuell bei EUR 118,28 (19.07.2018) gehandelt. Das Jahreshoch lag bei EUR 121,665 (23.01.2018), das Jahrestief bei EUR 100,74 (23.03.2018). Bei Bloomberg setzen 21 Analysten die Aktie auf Kaufen, 7 auf Halten und 2 Analysten auf Verkaufen. Bloomberg Analysten setzen aktuell ein zwölf-Monats-Kursziel von EUR 132,38.

Die Alstrom Aktie wird aktuell bei EUR 38,61 (19.07.2018) gehandelt. Das Jahreshoch lag bei EUR 41,20 (05.06.2018), das Jahrestief bei EUR 29,38 (29.08.2017). Bei Bloomberg setzen 7 Analysten die Aktie auf Kaufen,12 auf Halten und ein Analysten auf Verkaufen. Bloomberg Analysten setzen aktuell ein zwölf-Monats-Kursziel von EUR 41,86.

Da der weitere Kursverlauf der Aktien von einer Vielzahl konzernpolitischen, branchenspezifischen und ökonomischen Faktoren abhängig ist, sollten Anleger das Risiko bei ihren Investmententscheidungen berücksichtigen. Entwicklungen können jederzeit anders verlaufen, als Anleger es erwarten, wodurch Verluste entstehen können.

Im Original hier erschienen: Fusionspläne von Siemens und Alstom zugestimmt


(21.07.2018)

Hinweis: Diese Produktwerbung ist keine Finanzanalyse i.S.d. § 34b WpHG und genügt daher auch nicht den gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit der Finanzanalyse und unterliegt keinem Verbot des Handels vor der Veröffentlichung von Finanzanalysen.
Um ausführliche Informationen, insbesondere zur Struktur und zu den mit einer Investition in die derivativen Finanzinstrumente verbundenen Risiken, zu erhalten, sollten potentielle Anleger den Basisprospekt lesen, der nebst den Endgültigen Angebotsbedingungen und etwaigen Nachträgen zu dem Basisprospekt auf der Internetseite des Emittenten www.vontobel-zertifikate.de veröffentlicht ist. Darüber hinaus werden der Basisprospekt, etwaige Nachträge zu dem Basisprospekt sowie die Endgültigen Angebotsbedingungen beim Emittenten, Vontobel Financial Products GmbH, Bockenheimer Landstraße 24, 60323 Frankfurt am Main, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.Anleger werden gebeten, die bestehenden Verkaufsbeschränkungen zu beachten.
Näheres über Chancen und Risiken einer Anlage in derivative Finanzinstrumente erfahren Sie in der Broschüre "Basisinformationen über Vermögensanlagen in Wertpapieren", welche Ihr Anlageberater Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stellt. Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot und dem Verkauf der derivativen Finanzinstrumente können Gesellschaften der Vontobel-Gruppe direkt oder indirekt Provisionen in unterschiedlicher Höhe an Dritte (z.B. Anlageberater) zahlen. Solche Provisionen sind im Finanzinstrumentspreis enthalten. Weitere Informationen erhalten Sie auf Nachfrage bei Ihrer Vertriebsstelle. Ohne Genehmigung darf diese Produktwerbung nicht vervielfältigt bzw. weiterverbreitet werden.

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Fax: +49 (0)69 69 59 96-290
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