Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Grundsicherung: So können Bezieher ihr Einkommen aufstocken ( Finanztrends)

15.03.2026, 6082 Zeichen

Ab Juli 2026 ersetzt die strengere Grundsicherung das bisherige Bürgergeld. Bei einem eingefrorenen Regelsatz wird das Aufstocken für Hunderttausende Haushalte noch wichtiger. Neue Minijob-Grenzen und Freibeträge bieten Spielraum – doch die Regeln werden schärfer.

Reform beschlossen: Vom Bürgergeld zur Grundsicherung

Der Bundestag hat am 5. März 2026 mit 321 zu 268 Stimmen den Wechsel vom Bürgergeld zur Grundsicherung beschlossen. Das „Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ tritt am 1. Juli in Kraft. Es bringt strengere Mitwirkungspflichten und Sanktionen. Zugleich friert die Regierung den Regelsatz für 2026 ein. Alleinstehende Erwachsene erhalten weiterhin monatlich 563 Euro. Für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft sind es je 506 Euro. Kinder bekommen zwischen 357 und 471 Euro, abhängig vom Alter.

Diese Nullrunde bei steigenden Lebenshaltungskosten macht ergänzendes Einkommen unverzichtbar. Aktuell sind etwa 800.000 der 5,5 Millionen Leistungsbezieher sogenannte Aufstocker. Sie arbeiten in Teilzeit, als Selbstständige oder in Minijobs, um die Lücke zum Existenzminimum zu schließen.

Anzeige

Angesichts der neuen gesetzlichen Regelungen müssen auch Minijob-Verträge rechtssicher gestaltet sein, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Dieser kostenlose Ratgeber deckt auf, welche versteckten Fallen in Minijobber-Arbeitsverträgen lauern könnten. Kostenlosen Report jetzt sichern

Höhere Minijob-Grenze schafft neuen Spielraum

Ein zentraler Hebel für Aufstocker ist der Minijob. Durch die Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 stieg die monatliche Verdienstgrenze automatisch von 556 auf 603 Euro. Diese Erhöhung wirkt sich direkt auf die anrechnungsfreien Beträge aus.

Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass Einkommen auf die Leistungen angerechnet wird. Ein Freibetragssystem sorgt jedoch dafür, dass sich Arbeit immer lohnt:
* Die ersten 100 Euro brutto pro Monat bleiben komplett anrechnungsfrei.
* Von jedem weiteren Euro zwischen 100,01 und 520 Euro dürfen Bezieher 20 Prozent behalten.
* Im Bereich von 520,01 bis 1.000 Euro liegt der Behalt bei 30 Prozent.

Wer die neue Minijob-Grenze von 603 Euro voll ausschöpft, kann so monatlich etwa 208,90 Euro anrechnungsfrei behalten. Die verbleibenden 394,10 Euro werden vom Bürgergeld-Regelsatz abgezogen. Finanzberater betonen: Die höhere Verdienstobergrenze ermöglicht ein leicht höheres Gesamtbudget.

Mehrbedarf und Ehrenamtspauschale nutzen

Neben Erwerbseinkommen können Leistungsbezieher ihren Regelsatz durch anerkannte Mehrbedarfe aufstocken. Diese Zuschüsse gibt es für besondere Lebensumstände, etwa für Schwangere ab der 13. Woche, Alleinerziehende oder Menschen mit kostenintensiver, ärztlich verordneter Ernährung.

Positiv entwickelte sich 2026 auch die Ehrenamtspauschale. Sie wurde von 840 auf 960 Euro im Jahr erhöht. Aufwandsentschädigungen aus anerkannten Ehrenämtern bis zu dieser Grenze bleiben in der Regel sozialversicherungs- und steuerfrei und werden nicht auf Leistungen angerechnet.

Wichtig: Die Übernahme der tatsächlichen Heiz- und Wohnkosten bleibt bestehen. Allerdings fällt mit der Grundsicherung ab Juli die bisherige einjährige Schonfrist für zu hohe Mieten weg. Betroffene müssen dann sofort eine günstigere Wohnung suchen. Um mögliche Deckungslücken zu schließen, wird Zusatzeinkommen noch wichtiger.

Strengere Kontrollen und Sanktionen

Die Reform kehrt zum strengeren Prinzip „Fördern und Fordern“ zurück. Jobcenter können bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen oder Ablehnung zumutbarer Arbeit härtere Sanktionen verhängen. Bei vorsätzlicher Arbeitsverweigerung kann der Regelsatz sogar vollständig gestrichen werden.

Parallel intensiviert die Bundesregierung den Kampf gegen nicht gemeldete Arbeit und Leistungsmissbrauch. Die Bundesagentur für Arbeit richtet sechs neue Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch ein. Mit einem Budget von rund 10,5 Millionen Euro sollen sie mit spezieller Software Finanzströme analysieren und Betrugsmuster erkennen. Eine korrekte und lückenlose Meldung jedes Zusatzeinkommens ist daher unabdingbar.

Analyse: Politische Weichenstellung mit Folgen

Die Reform markiert eine Wende in der deutschen Sozialpolitik. Die Rückbenennung zu Grundsicherung ist kein kosmetischer Akt, sondern signalisiert einen klaren Kurs: Die Abhängigkeit vom Staat soll verringert, der Einstieg in den Arbeitsmarkt forciert werden. Indem der Regelsatz eingefroren und der Mindestlohn angehoben wird, vergrößert die Politik bewusst die finanzielle Lücke zwischen Grundsicherung und Erwerbsarbeit.

Für Arbeitgeber, besonders in Gastronomie und Einzelhandel, erfordert die neue Minijob-Grenze von 603 Euro genaue Personalplanung. Überstunden- oder Urlaubsauszahlungen dürfen die Grenze nicht unbeabsichtigt überschreiten, sonst fallen Sozialversicherungspflicht und höhere Abgaben an.

Anzeige

Da sich die Verdienstgrenzen für Minijobs erneut ändern, sollten Arbeitgeber ihre Vertragswerke zeitnah anpassen. Diese kostenlose Mustervorlage hilft Ihnen dabei, die neuen Regelungen rechtssicher umzusetzen und teure Fehler zu vermeiden. Kostenlose Minijob-Vertragsvorlage herunterladen

Ausländerbehörden weisen zudem auf ein Risiko für ausländische Leistungsbezieher hin: Ein dauerhafter Bezug von ergänzender Grundsicherung kann den Status als „öffentliche Last“ begründen. Das kann die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung gefährden.

Was Leistungsbezieher jetzt beachten müssen

Bis zum Start der Grundsicherung am 1. Juli liegt der Fokus auf den Jobcentern, die ihre Abläufe anpassen müssen. Aktuelle Aufstocker sollten ihre Finanzen prüfen und sicherstellen, dass alle Einkünfte korrekt unter der neuen 603-Euro-Minijob-Grenze erfasst sind.

Langfristig wird die Berechnung der Regelsätze reformiert. Für 2027 kündigte die Regierung ein neues, dynamischeres System an, das sich stärker an der aktuellen Preisentwicklung orientieren soll. Bis dahin bleibt die strategische Nutzung von Freibeträgen, Minijobs und anerkannten Mehrbedarfen der beste Weg, in einem strenger werdenden System die finanzielle Stabilität zu sichern.


(15.03.2026)

BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Wiener Börse Party #1116: ATX wieder fast Return to Sender, AT&S und das volle Dutzend, Frequentis läutet das Gewinnerfeld ein




 

Bildnachweis

1. Trading

Aktien auf dem Radar:Uniqa, Österreichische Post, FACC, EuroTeleSites AG, Telekom Austria, Zumtobel, Wienerberger, Porr, DO&CO, Erste Group, voestalpine, VIG, UBM, Frequentis, Strabag, AT&S, Frauenthal, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Austriacard Holdings AG, Andritz, Polytec Group, Verbund, Amag, CA Immo, EVN, Flughafen Wien, CPI Europe AG, Commerzbank, Fresenius Medical Care, RWE.


Random Partner

REPLOID Group AG
Die 2020 gegründete REPLOID Group AG stellt hochwertige Proteine und Fette sowie biologischen Dünger aus der Aufzucht von Larven der Schwarzen Soldatenfliege her. In den für ihre Kunden errichteten Mastanlagen – den REPLOID ReFarmUnits – erhalten vom Unternehmen gelieferte Junglarven eine auf den jeweiligen Standort abgestimmte Futtermischung aus Reststoffen der regionalen Lebensmittel-Wertschöpfungskette. Nach erfolgter Mast übernimmt REPLOID die Larven zur zentralen Vermarktung.

>> Besuchen Sie 54 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


 Latest Blogs

» Österreich-Depots: Leicht nach oben (Depot Kommentar)

» Börsegeschichte 17.3.: ECO und Extremes zu Agrana, Semperit, VIG, UBM, L...

» Nachlese: Martin Ohneberg, Magnus Brunner, Susanne Bickel (audio cd.at)

» PIR-News: News zu FACC und Andritz (Christine Petzwinkler)

» 2. Österreichischer Aktientag ein feiner Erfolg: 2000 Besucher, 1200 Pri...

» Immobilienmarkt: Mittelstädte boomen als Metropolen-Alternative ( Finanz...

» Wiener Börse Party #1116: ATX wieder fast Return to Sender, AT&S und das...

» Wiener Börse zu Mittag fester: Frequentis, FACC und VIG gesucht

» Modulares Bauen soll Deutschlands Wohnungsnot lindern ( Finanztrends)

» Manuka-Honig: Vom Wellness-Trend zum Medizinprodukt ( Finanztrends)


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    Star der Stunde: AT&S 2.59%, Rutsch der Stunde: Mayr-Melnhof -1.16%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 15-16: OMV(1), Uniqa(1)
    Star der Stunde: RHI Magnesita 1.41%, Rutsch der Stunde: UBM -3.41%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 14-15: OMV(1)
    Star der Stunde: Addiko Bank 1.38%, Rutsch der Stunde: Mayr-Melnhof -1.04%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 13-14: FACC(1), Strabag(1), RBI(1), Porr(1), Lenzing(1), Telekom Austria(1), Wienerberger(1), VIG(1), Kontron(1), Österreichische Post(1)
    Smeilinho zu Andritz
    Smeilinho zu FACC
    Star der Stunde: Frequentis 2.6%, Rutsch der Stunde: Flughafen Wien -0.77%

    Featured Partner Video

    Wiener Börse Party #1112: ATX etwas schwächer, AT&S erneut vorne, Chance für interne Porr-Believer, Frequentis Early Bird Chance

    Die Wiener Börse Party ist ein Podcastprojekt für Audio-CD.at von Christian Drastil Comm.. Unter dem Motto „Market & Me“ berichtet Christian Drastil über das Tagesgeschehen an der Wiener Börse. Inh...

    Books josefchladek.com

    Otto Neurath & Gerd Arntz
    Gesellschaft und Wirtschaft : bildstatistisches Elementarwerk
    1930
    Bibliographisches Institut AG

    Jeff Mermelstein
    What if Jeff were a Butterfly?
    2025
    Void

    Alessandra Calò
    Ctonio
    2024
    Studiofaganel

    Jerker Andersson
    ABC Diary
    2025
    Self published

    Léon-Paul Fargue & Roger Parry & Fabian Loris
    Banalité
    1930
    Librairie Gallimard


    15.03.2026, 6082 Zeichen

    Ab Juli 2026 ersetzt die strengere Grundsicherung das bisherige Bürgergeld. Bei einem eingefrorenen Regelsatz wird das Aufstocken für Hunderttausende Haushalte noch wichtiger. Neue Minijob-Grenzen und Freibeträge bieten Spielraum – doch die Regeln werden schärfer.

    Reform beschlossen: Vom Bürgergeld zur Grundsicherung

    Der Bundestag hat am 5. März 2026 mit 321 zu 268 Stimmen den Wechsel vom Bürgergeld zur Grundsicherung beschlossen. Das „Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ tritt am 1. Juli in Kraft. Es bringt strengere Mitwirkungspflichten und Sanktionen. Zugleich friert die Regierung den Regelsatz für 2026 ein. Alleinstehende Erwachsene erhalten weiterhin monatlich 563 Euro. Für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft sind es je 506 Euro. Kinder bekommen zwischen 357 und 471 Euro, abhängig vom Alter.

    Diese Nullrunde bei steigenden Lebenshaltungskosten macht ergänzendes Einkommen unverzichtbar. Aktuell sind etwa 800.000 der 5,5 Millionen Leistungsbezieher sogenannte Aufstocker. Sie arbeiten in Teilzeit, als Selbstständige oder in Minijobs, um die Lücke zum Existenzminimum zu schließen.

    Anzeige

    Angesichts der neuen gesetzlichen Regelungen müssen auch Minijob-Verträge rechtssicher gestaltet sein, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Dieser kostenlose Ratgeber deckt auf, welche versteckten Fallen in Minijobber-Arbeitsverträgen lauern könnten. Kostenlosen Report jetzt sichern

    Höhere Minijob-Grenze schafft neuen Spielraum

    Ein zentraler Hebel für Aufstocker ist der Minijob. Durch die Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 stieg die monatliche Verdienstgrenze automatisch von 556 auf 603 Euro. Diese Erhöhung wirkt sich direkt auf die anrechnungsfreien Beträge aus.

    Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass Einkommen auf die Leistungen angerechnet wird. Ein Freibetragssystem sorgt jedoch dafür, dass sich Arbeit immer lohnt:
    * Die ersten 100 Euro brutto pro Monat bleiben komplett anrechnungsfrei.
    * Von jedem weiteren Euro zwischen 100,01 und 520 Euro dürfen Bezieher 20 Prozent behalten.
    * Im Bereich von 520,01 bis 1.000 Euro liegt der Behalt bei 30 Prozent.

    Wer die neue Minijob-Grenze von 603 Euro voll ausschöpft, kann so monatlich etwa 208,90 Euro anrechnungsfrei behalten. Die verbleibenden 394,10 Euro werden vom Bürgergeld-Regelsatz abgezogen. Finanzberater betonen: Die höhere Verdienstobergrenze ermöglicht ein leicht höheres Gesamtbudget.

    Mehrbedarf und Ehrenamtspauschale nutzen

    Neben Erwerbseinkommen können Leistungsbezieher ihren Regelsatz durch anerkannte Mehrbedarfe aufstocken. Diese Zuschüsse gibt es für besondere Lebensumstände, etwa für Schwangere ab der 13. Woche, Alleinerziehende oder Menschen mit kostenintensiver, ärztlich verordneter Ernährung.

    Positiv entwickelte sich 2026 auch die Ehrenamtspauschale. Sie wurde von 840 auf 960 Euro im Jahr erhöht. Aufwandsentschädigungen aus anerkannten Ehrenämtern bis zu dieser Grenze bleiben in der Regel sozialversicherungs- und steuerfrei und werden nicht auf Leistungen angerechnet.

    Wichtig: Die Übernahme der tatsächlichen Heiz- und Wohnkosten bleibt bestehen. Allerdings fällt mit der Grundsicherung ab Juli die bisherige einjährige Schonfrist für zu hohe Mieten weg. Betroffene müssen dann sofort eine günstigere Wohnung suchen. Um mögliche Deckungslücken zu schließen, wird Zusatzeinkommen noch wichtiger.

    Strengere Kontrollen und Sanktionen

    Die Reform kehrt zum strengeren Prinzip „Fördern und Fordern“ zurück. Jobcenter können bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen oder Ablehnung zumutbarer Arbeit härtere Sanktionen verhängen. Bei vorsätzlicher Arbeitsverweigerung kann der Regelsatz sogar vollständig gestrichen werden.

    Parallel intensiviert die Bundesregierung den Kampf gegen nicht gemeldete Arbeit und Leistungsmissbrauch. Die Bundesagentur für Arbeit richtet sechs neue Kompetenzcenter Leistungsmissbrauch ein. Mit einem Budget von rund 10,5 Millionen Euro sollen sie mit spezieller Software Finanzströme analysieren und Betrugsmuster erkennen. Eine korrekte und lückenlose Meldung jedes Zusatzeinkommens ist daher unabdingbar.

    Analyse: Politische Weichenstellung mit Folgen

    Die Reform markiert eine Wende in der deutschen Sozialpolitik. Die Rückbenennung zu Grundsicherung ist kein kosmetischer Akt, sondern signalisiert einen klaren Kurs: Die Abhängigkeit vom Staat soll verringert, der Einstieg in den Arbeitsmarkt forciert werden. Indem der Regelsatz eingefroren und der Mindestlohn angehoben wird, vergrößert die Politik bewusst die finanzielle Lücke zwischen Grundsicherung und Erwerbsarbeit.

    Für Arbeitgeber, besonders in Gastronomie und Einzelhandel, erfordert die neue Minijob-Grenze von 603 Euro genaue Personalplanung. Überstunden- oder Urlaubsauszahlungen dürfen die Grenze nicht unbeabsichtigt überschreiten, sonst fallen Sozialversicherungspflicht und höhere Abgaben an.

    Anzeige

    Da sich die Verdienstgrenzen für Minijobs erneut ändern, sollten Arbeitgeber ihre Vertragswerke zeitnah anpassen. Diese kostenlose Mustervorlage hilft Ihnen dabei, die neuen Regelungen rechtssicher umzusetzen und teure Fehler zu vermeiden. Kostenlose Minijob-Vertragsvorlage herunterladen

    Ausländerbehörden weisen zudem auf ein Risiko für ausländische Leistungsbezieher hin: Ein dauerhafter Bezug von ergänzender Grundsicherung kann den Status als „öffentliche Last“ begründen. Das kann die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung gefährden.

    Was Leistungsbezieher jetzt beachten müssen

    Bis zum Start der Grundsicherung am 1. Juli liegt der Fokus auf den Jobcentern, die ihre Abläufe anpassen müssen. Aktuelle Aufstocker sollten ihre Finanzen prüfen und sicherstellen, dass alle Einkünfte korrekt unter der neuen 603-Euro-Minijob-Grenze erfasst sind.

    Langfristig wird die Berechnung der Regelsätze reformiert. Für 2027 kündigte die Regierung ein neues, dynamischeres System an, das sich stärker an der aktuellen Preisentwicklung orientieren soll. Bis dahin bleibt die strategische Nutzung von Freibeträgen, Minijobs und anerkannten Mehrbedarfen der beste Weg, in einem strenger werdenden System die finanzielle Stabilität zu sichern.


    (15.03.2026)

    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Wiener Börse Party #1116: ATX wieder fast Return to Sender, AT&S und das volle Dutzend, Frequentis läutet das Gewinnerfeld ein




     

    Bildnachweis

    1. Trading

    Aktien auf dem Radar:Uniqa, Österreichische Post, FACC, EuroTeleSites AG, Telekom Austria, Zumtobel, Wienerberger, Porr, DO&CO, Erste Group, voestalpine, VIG, UBM, Frequentis, Strabag, AT&S, Frauenthal, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Austriacard Holdings AG, Andritz, Polytec Group, Verbund, Amag, CA Immo, EVN, Flughafen Wien, CPI Europe AG, Commerzbank, Fresenius Medical Care, RWE.


    Random Partner

    REPLOID Group AG
    Die 2020 gegründete REPLOID Group AG stellt hochwertige Proteine und Fette sowie biologischen Dünger aus der Aufzucht von Larven der Schwarzen Soldatenfliege her. In den für ihre Kunden errichteten Mastanlagen – den REPLOID ReFarmUnits – erhalten vom Unternehmen gelieferte Junglarven eine auf den jeweiligen Standort abgestimmte Futtermischung aus Reststoffen der regionalen Lebensmittel-Wertschöpfungskette. Nach erfolgter Mast übernimmt REPLOID die Larven zur zentralen Vermarktung.

    >> Besuchen Sie 54 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


     Latest Blogs

    » Österreich-Depots: Leicht nach oben (Depot Kommentar)

    » Börsegeschichte 17.3.: ECO und Extremes zu Agrana, Semperit, VIG, UBM, L...

    » Nachlese: Martin Ohneberg, Magnus Brunner, Susanne Bickel (audio cd.at)

    » PIR-News: News zu FACC und Andritz (Christine Petzwinkler)

    » 2. Österreichischer Aktientag ein feiner Erfolg: 2000 Besucher, 1200 Pri...

    » Immobilienmarkt: Mittelstädte boomen als Metropolen-Alternative ( Finanz...

    » Wiener Börse Party #1116: ATX wieder fast Return to Sender, AT&S und das...

    » Wiener Börse zu Mittag fester: Frequentis, FACC und VIG gesucht

    » Modulares Bauen soll Deutschlands Wohnungsnot lindern ( Finanztrends)

    » Manuka-Honig: Vom Wellness-Trend zum Medizinprodukt ( Finanztrends)


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      Star der Stunde: AT&S 2.59%, Rutsch der Stunde: Mayr-Melnhof -1.16%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 15-16: OMV(1), Uniqa(1)
      Star der Stunde: RHI Magnesita 1.41%, Rutsch der Stunde: UBM -3.41%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 14-15: OMV(1)
      Star der Stunde: Addiko Bank 1.38%, Rutsch der Stunde: Mayr-Melnhof -1.04%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 13-14: FACC(1), Strabag(1), RBI(1), Porr(1), Lenzing(1), Telekom Austria(1), Wienerberger(1), VIG(1), Kontron(1), Österreichische Post(1)
      Smeilinho zu Andritz
      Smeilinho zu FACC
      Star der Stunde: Frequentis 2.6%, Rutsch der Stunde: Flughafen Wien -0.77%

      Featured Partner Video

      Wiener Börse Party #1112: ATX etwas schwächer, AT&S erneut vorne, Chance für interne Porr-Believer, Frequentis Early Bird Chance

      Die Wiener Börse Party ist ein Podcastprojekt für Audio-CD.at von Christian Drastil Comm.. Unter dem Motto „Market & Me“ berichtet Christian Drastil über das Tagesgeschehen an der Wiener Börse. Inh...

      Books josefchladek.com

      Otto Neurath & Gerd Arntz
      Gesellschaft und Wirtschaft : bildstatistisches Elementarwerk
      1930
      Bibliographisches Institut AG

      Pedro J. Saavedra
      Donde el viento da la vuelta
      2023
      Self published

      Léon-Paul Fargue & Roger Parry & Fabian Loris
      Banalité
      1930
      Librairie Gallimard

      Mikio Tobara
      Document Miseinen (遠原 美喜男
      1980
      Seven Sha

      Jerker Andersson
      ABC Diary
      2025
      Self published