Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Datenschutz: EU verschärft Transparenz, Gericht gibt Firmen neue Abwehr ( Finanztrends)

21.03.2026, 5793 Zeichen

Die EU-Datenschutzregeln werden schärfer kontrolliert, während Unternehmen neue Abwehrmöglichkeiten gegen missbräuchliche Anfragen erhalten. Diese Woche brachte zwei wegweisende Entscheidungen für den europäischen Datenschutz.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) startete am 19. März 2026 eine großangelegte, koordinierte Überprüfung von Datenschutzerklärungen. Zeitgleich urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Unternehmen missbräuchliche Auskunftsanträge bereits im ersten Anlauf ablehnen dürfen. Diese parallelen Entwicklungen zwingen Firmen zum sofortigen Handeln.

Anzeige

Angesichts verschärfter Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden ist eine lückenlose Dokumentation Ihrer Datenverarbeitung wichtiger denn je. Diese kostenlose Excel-Vorlage mit Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen, Ihr Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO in kürzester Zeit rechtssicher zu erstellen. Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO in unter einer Stunde erstellt

EDPB startet europaweite Transparenz-Offensive

Im Fokus der Kontrolleure stehen die Transparenzpflichten der DSGVO. 25 nationale Aufsichtsbehörden, darunter auch deutsche Landesdatenschutzbeauftragte, werden in diesem Jahr systematisch prüfen, ob Unternehmen ihre Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung informieren.

Die Behörden werden dabei besonders auf die Verständlichkeit der Datenschutzerklärungen achten. Juristischer Jargon soll der Vergangenheit angehören. Geprüft wird unter anderem, ob die Identität des Verantwortlichen, die Verarbeitungszwecke, die Rechtsgrundlagen, Speicherfristen und Datenübermittlungen in Drittländer korrekt und nachvollziehbar dargestellt werden.

Diese koordinierte Aktion folgt auf frühere Schwerpunkte zu Cloud-Diensten und Datenschutzbeauftragten. Ein zusammenfassender Bericht mit den europäischen Ergebnissen wird für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet.

EuGH-Urteil: Neue Abwehr gegen "Privacy-Trolle"

Während die Aufsicht die aktive Transparenz verschärft, gibt der EuGH Unternehmen ein neues Werkzeug gegen die systematische Ausnutzung von Betroffenenrechten an die Hand. In einem Grundsatzurteil vom selben Tag entschied das Gericht im Fall der deutschen Optikerkette Brillen Rottler.

Ein österreichischer Staatsbürger hatte nach einem Newsletter-Abo umfassende Datenauskünfte verlangt. Das Unternehmen verweigerte diese, da der Antragsteller nachweislich mit diesem Muster bei zahlreichen Firmen Schadensersatzansprüche generierte. Der EuGH gab Brillen Rottler recht.

Das Urteil stellt klar: Selbst eine einzelne, erstmalige Auskunftsanfrage kann als "exzessiv" abgelehnt werden, wenn der Verantwortliche eine missbräuchliche Absicht nachweisen kann. Die in der DSGVO erwähnte "Wiederholung" ist demnach nur ein Beispiel, keine zwingende Voraussetzung.

Der Zwei-Stufen-Test für Missbrauch

Der EuGH etablierte einen strengen Zwei-Stufen-Test, um Missbrauch zu beweisen. Unternehmen müssen objektiv zeigen, dass der eigentliche Zweck des Auskunftsrechts – die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – nicht erreicht wurde. Zusätzlich muss eine subjektive Absicht des Antragstellers nachgewiesen werden, künstlich die Voraussetzungen für einen Vorteil zu schaffen.

Öffentlich zugängliche Informationen, die ein systematisches Vorgehen einer Person bei vergleichbaren Fällen belegen, können hierfür ein wichtiges Indiz sein. Zudem schränkte das Gericht Schadensersatzansprüche ein: Liegt die Ursache für einen möglichen Schaden im Verhalten des Antragstellers selbst, besteht kein Anspruch. Dies untergräbt Geschäftsmodelle, die auf provozierten DSGVO-Verstößen basieren.

Anzeige

Um bei behördlichen Prüfungen oder Auskunftsanfragen keine Angriffsfläche zu bieten, müssen alle Pflichtfelder Ihrer Dokumentation korrekt ausgefüllt sein. Dieser Gratis-Download enthüllt, wie Sie Ihr Verarbeitungsverzeichnis lückenlos und prüfungssicher aufbauen, um Bußgelder von bis zu 2 % des Jahresumsatzes zu vermeiden. Gratis-Download: Verarbeitungsverzeichnis rechtssicher aufbauen

Analyse: Ein neues Gleichgewicht für den deutschen Markt

Die Doppel-Entscheidung schafft eine komplexe neue Lage, besonders für den deutschen Datenschutz markt. Einerseits signalisiert die EDPB-Aktion null Toleranz gegenüber intransparenten Datenschutzerklärungen. Unternehmen mit unklaren oder versteckten Praktiken riskieren gezielte Prüfungen, Abmahnungen und letztlich Bußgelder.

Andererseits bietet das EuGH-Urteil dringend benötigte Rechtssicherheit. Deutsche Gerichte waren zuvor in dieser Frage tief gespalten. Der EuGH setzt nun einen einheitlichen europäischen Standard und bestätigt, dass die Prüfung der Antrags-Motive bei klaren Anzeichen für Kunstklagen zulässig ist. Die Beweislast bleibt zwar bei den Unternehmen, doch sie erhalten einen validierten rechtlichen Rahmen zur Abwehr.

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Für das Jahr 2026 müssen Organisationen einen Zweispurigen Ansatz verfolgen.

  1. Proaktive Transparenz-Prüfung: Rechts- und Compliance-Abteilungen sollten ihre Datenschutzerklärungen und Informationsflüsse noch vor Beginn der behördlichen Überprüfungen auditieren. Alle Anforderungen der Artikel 12 bis 14 DSGVO müssen erfüllt sein, und Datenschutzhinweise müssen zum Zeitpunkt der Datenerhebung leicht zugänglich sein.

  2. Aktualisierte Prozesse für Betroffenenanfragen: Datenschutzbeauftragte sollten ihre Workflows für Auskunftsanträge überarbeiten und ein Frühwarnsystem für Missbrauch integrieren. Auffälligkeiten – wie der kurze Zeitraum zwischen freiwilliger Dateneingabe und folgender Auskunftsanfrage – sollten dokumentiert werden.

Mit dem EDPB-Bericht zur Transparenz in der zweiten Jahreshälfte werden sich die Regeln weiter verfeinern. Robuste und gut dokumentierte Compliance-Prozesse sind damit essenzieller denn je für das Geschäft in der Europäischen Union.


(21.03.2026)

BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Börsepeople im Podcast S24/21: Hugo Brock




 

Bildnachweis

1. Trading

Aktien auf dem Radar:AT&S, UBM, Strabag, Zumtobel, Lenzing, Agrana, Uniqa, Wolford, RBI, OMV, Porr, Palfinger, Fabasoft, Rosgix, Erste Group, Kapsch TrafficCom, Polytec Group, Wiener Privatbank, Warimpex, Frauenthal, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Amag, CA Immo, EuroTeleSites AG, CPI Europe AG, Österreichische Post, Semperit, Telekom Austria, Deutsche Post, Caterpillar.


Random Partner

Österreichische Post
Die Österreichische Post ist der landesweit führende Logistik- und Postdienstleister. Zu den Hauptgeschäftsbereichen zählen die Beförderung von Briefen, Werbesendungen, Printmedien und Paketen. Das Unternehmen hat Tochtergesellschaften in zwölf europäischen Ländern.

>> Besuchen Sie 55 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


 Latest Blogs

» Börse-Inputs auf Spotify zu u.a. Deutsche Telekom, Polytec, Therese Fran...

» Börsepeople im Podcast S24/21: Hugo Brock

» Österreich-Depots: Ultimo April-Bilanz (Depot Kommentar)

» Börsegeschichte 30.4.: MAI, S Immo (Börse Geschichte) (BörseGeschichte)

» Nachlese: Robert Halver (audio cd.at)

» PIR-News: Zahlen von Polytec und Erste Group, Research zu Post und Asta ...

» ATX zum Ultimo zunächst schwächer– Polytec setzt sich Ziel für die Aktie...

» Wiener Börse Party #1146: ATX zum Ultimo zunächst leichter, Polytec top ...

» Wiener Börse zum Ultimo Mittag etwas leichter: Polytec, Frequentis und A...

» ATX-Trends: Andritz, Warimpex, Palfinger, Bawag ...


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Ausgewählte Jobs von PIR-Partnern


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    BSN Vola-Event Deutsche Post
    #gabb #2092

    Featured Partner Video

    kapitalmarkt-stimme.at daily voice: Paul Severin (Vorsorgedepot) und Christian Drastil (Aspekte Wr. Börse/Standort) zum Vorsorgethema

    kapitalmarkt-stimme.at daily voice auf audio-cd.at: Am 22. April haben Korinna Schumann (Bundesministerin) und Markus Marterbauer (Bundesminister) einen Vortrag an den Ministerrat eingebracht, der ...

    Books josefchladek.com

    Ryuji Miyamoto
    Kobe 1995 After the Earthquake
    1995
    Telescope

    L'électrification de la ligne Paris Le Mans (photos by Roger Schall)

    1937
    Editions Perceval

    Daido Moriyama
    A Hunter (English Version
    2019
    Getsuyosha, bookshop M

    Joan van der Keuken
    Achter Glas
    1957
    C. de Boer jr.

    Machiel Botman
    Heartbeat
    1994
    Volute


    21.03.2026, 5793 Zeichen

    Die EU-Datenschutzregeln werden schärfer kontrolliert, während Unternehmen neue Abwehrmöglichkeiten gegen missbräuchliche Anfragen erhalten. Diese Woche brachte zwei wegweisende Entscheidungen für den europäischen Datenschutz.

    Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) startete am 19. März 2026 eine großangelegte, koordinierte Überprüfung von Datenschutzerklärungen. Zeitgleich urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Unternehmen missbräuchliche Auskunftsanträge bereits im ersten Anlauf ablehnen dürfen. Diese parallelen Entwicklungen zwingen Firmen zum sofortigen Handeln.

    Anzeige

    Angesichts verschärfter Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden ist eine lückenlose Dokumentation Ihrer Datenverarbeitung wichtiger denn je. Diese kostenlose Excel-Vorlage mit Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen, Ihr Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO in kürzester Zeit rechtssicher zu erstellen. Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO in unter einer Stunde erstellt

    EDPB startet europaweite Transparenz-Offensive

    Im Fokus der Kontrolleure stehen die Transparenzpflichten der DSGVO. 25 nationale Aufsichtsbehörden, darunter auch deutsche Landesdatenschutzbeauftragte, werden in diesem Jahr systematisch prüfen, ob Unternehmen ihre Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung informieren.

    Die Behörden werden dabei besonders auf die Verständlichkeit der Datenschutzerklärungen achten. Juristischer Jargon soll der Vergangenheit angehören. Geprüft wird unter anderem, ob die Identität des Verantwortlichen, die Verarbeitungszwecke, die Rechtsgrundlagen, Speicherfristen und Datenübermittlungen in Drittländer korrekt und nachvollziehbar dargestellt werden.

    Diese koordinierte Aktion folgt auf frühere Schwerpunkte zu Cloud-Diensten und Datenschutzbeauftragten. Ein zusammenfassender Bericht mit den europäischen Ergebnissen wird für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet.

    EuGH-Urteil: Neue Abwehr gegen "Privacy-Trolle"

    Während die Aufsicht die aktive Transparenz verschärft, gibt der EuGH Unternehmen ein neues Werkzeug gegen die systematische Ausnutzung von Betroffenenrechten an die Hand. In einem Grundsatzurteil vom selben Tag entschied das Gericht im Fall der deutschen Optikerkette Brillen Rottler.

    Ein österreichischer Staatsbürger hatte nach einem Newsletter-Abo umfassende Datenauskünfte verlangt. Das Unternehmen verweigerte diese, da der Antragsteller nachweislich mit diesem Muster bei zahlreichen Firmen Schadensersatzansprüche generierte. Der EuGH gab Brillen Rottler recht.

    Das Urteil stellt klar: Selbst eine einzelne, erstmalige Auskunftsanfrage kann als "exzessiv" abgelehnt werden, wenn der Verantwortliche eine missbräuchliche Absicht nachweisen kann. Die in der DSGVO erwähnte "Wiederholung" ist demnach nur ein Beispiel, keine zwingende Voraussetzung.

    Der Zwei-Stufen-Test für Missbrauch

    Der EuGH etablierte einen strengen Zwei-Stufen-Test, um Missbrauch zu beweisen. Unternehmen müssen objektiv zeigen, dass der eigentliche Zweck des Auskunftsrechts – die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – nicht erreicht wurde. Zusätzlich muss eine subjektive Absicht des Antragstellers nachgewiesen werden, künstlich die Voraussetzungen für einen Vorteil zu schaffen.

    Öffentlich zugängliche Informationen, die ein systematisches Vorgehen einer Person bei vergleichbaren Fällen belegen, können hierfür ein wichtiges Indiz sein. Zudem schränkte das Gericht Schadensersatzansprüche ein: Liegt die Ursache für einen möglichen Schaden im Verhalten des Antragstellers selbst, besteht kein Anspruch. Dies untergräbt Geschäftsmodelle, die auf provozierten DSGVO-Verstößen basieren.

    Anzeige

    Um bei behördlichen Prüfungen oder Auskunftsanfragen keine Angriffsfläche zu bieten, müssen alle Pflichtfelder Ihrer Dokumentation korrekt ausgefüllt sein. Dieser Gratis-Download enthüllt, wie Sie Ihr Verarbeitungsverzeichnis lückenlos und prüfungssicher aufbauen, um Bußgelder von bis zu 2 % des Jahresumsatzes zu vermeiden. Gratis-Download: Verarbeitungsverzeichnis rechtssicher aufbauen

    Analyse: Ein neues Gleichgewicht für den deutschen Markt

    Die Doppel-Entscheidung schafft eine komplexe neue Lage, besonders für den deutschen Datenschutz markt. Einerseits signalisiert die EDPB-Aktion null Toleranz gegenüber intransparenten Datenschutzerklärungen. Unternehmen mit unklaren oder versteckten Praktiken riskieren gezielte Prüfungen, Abmahnungen und letztlich Bußgelder.

    Andererseits bietet das EuGH-Urteil dringend benötigte Rechtssicherheit. Deutsche Gerichte waren zuvor in dieser Frage tief gespalten. Der EuGH setzt nun einen einheitlichen europäischen Standard und bestätigt, dass die Prüfung der Antrags-Motive bei klaren Anzeichen für Kunstklagen zulässig ist. Die Beweislast bleibt zwar bei den Unternehmen, doch sie erhalten einen validierten rechtlichen Rahmen zur Abwehr.

    Was Unternehmen jetzt tun müssen

    Für das Jahr 2026 müssen Organisationen einen Zweispurigen Ansatz verfolgen.

    1. Proaktive Transparenz-Prüfung: Rechts- und Compliance-Abteilungen sollten ihre Datenschutzerklärungen und Informationsflüsse noch vor Beginn der behördlichen Überprüfungen auditieren. Alle Anforderungen der Artikel 12 bis 14 DSGVO müssen erfüllt sein, und Datenschutzhinweise müssen zum Zeitpunkt der Datenerhebung leicht zugänglich sein.

    2. Aktualisierte Prozesse für Betroffenenanfragen: Datenschutzbeauftragte sollten ihre Workflows für Auskunftsanträge überarbeiten und ein Frühwarnsystem für Missbrauch integrieren. Auffälligkeiten – wie der kurze Zeitraum zwischen freiwilliger Dateneingabe und folgender Auskunftsanfrage – sollten dokumentiert werden.

    Mit dem EDPB-Bericht zur Transparenz in der zweiten Jahreshälfte werden sich die Regeln weiter verfeinern. Robuste und gut dokumentierte Compliance-Prozesse sind damit essenzieller denn je für das Geschäft in der Europäischen Union.


    (21.03.2026)

    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Börsepeople im Podcast S24/21: Hugo Brock




     

    Bildnachweis

    1. Trading

    Aktien auf dem Radar:AT&S, UBM, Strabag, Zumtobel, Lenzing, Agrana, Uniqa, Wolford, RBI, OMV, Porr, Palfinger, Fabasoft, Rosgix, Erste Group, Kapsch TrafficCom, Polytec Group, Wiener Privatbank, Warimpex, Frauenthal, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Amag, CA Immo, EuroTeleSites AG, CPI Europe AG, Österreichische Post, Semperit, Telekom Austria, Deutsche Post, Caterpillar.


    Random Partner

    Österreichische Post
    Die Österreichische Post ist der landesweit führende Logistik- und Postdienstleister. Zu den Hauptgeschäftsbereichen zählen die Beförderung von Briefen, Werbesendungen, Printmedien und Paketen. Das Unternehmen hat Tochtergesellschaften in zwölf europäischen Ländern.

    >> Besuchen Sie 55 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


     Latest Blogs

    » Börse-Inputs auf Spotify zu u.a. Deutsche Telekom, Polytec, Therese Fran...

    » Börsepeople im Podcast S24/21: Hugo Brock

    » Österreich-Depots: Ultimo April-Bilanz (Depot Kommentar)

    » Börsegeschichte 30.4.: MAI, S Immo (Börse Geschichte) (BörseGeschichte)

    » Nachlese: Robert Halver (audio cd.at)

    » PIR-News: Zahlen von Polytec und Erste Group, Research zu Post und Asta ...

    » ATX zum Ultimo zunächst schwächer– Polytec setzt sich Ziel für die Aktie...

    » Wiener Börse Party #1146: ATX zum Ultimo zunächst leichter, Polytec top ...

    » Wiener Börse zum Ultimo Mittag etwas leichter: Polytec, Frequentis und A...

    » ATX-Trends: Andritz, Warimpex, Palfinger, Bawag ...


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Ausgewählte Jobs von PIR-Partnern


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      BSN Vola-Event Deutsche Post
      #gabb #2092

      Featured Partner Video

      kapitalmarkt-stimme.at daily voice: Paul Severin (Vorsorgedepot) und Christian Drastil (Aspekte Wr. Börse/Standort) zum Vorsorgethema

      kapitalmarkt-stimme.at daily voice auf audio-cd.at: Am 22. April haben Korinna Schumann (Bundesministerin) und Markus Marterbauer (Bundesminister) einen Vortrag an den Ministerrat eingebracht, der ...

      Books josefchladek.com

      Bertien van Manen
      Let's Sit Down Before We Go
      2011
      MACK

      Daido Moriyama
      Farewell Photography (English Version
      2018
      Getsuyosha, bookshop M

      Alessandra Calò
      Ctonio
      2024
      Studiofaganel

      Anton Bruehl
      Mexico
      1933
      Delphic Studios

      L'électrification de la ligne Paris Le Mans (photos by Roger Schall)

      1937
      Editions Perceval