Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





Datenschutz: EU verschärft Transparenz, Gericht gibt Firmen neue Abwehr ( Finanztrends)

21.03.2026, 5793 Zeichen

Die EU-Datenschutzregeln werden schärfer kontrolliert, während Unternehmen neue Abwehrmöglichkeiten gegen missbräuchliche Anfragen erhalten. Diese Woche brachte zwei wegweisende Entscheidungen für den europäischen Datenschutz.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) startete am 19. März 2026 eine großangelegte, koordinierte Überprüfung von Datenschutzerklärungen. Zeitgleich urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Unternehmen missbräuchliche Auskunftsanträge bereits im ersten Anlauf ablehnen dürfen. Diese parallelen Entwicklungen zwingen Firmen zum sofortigen Handeln.

Anzeige

Angesichts verschärfter Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden ist eine lückenlose Dokumentation Ihrer Datenverarbeitung wichtiger denn je. Diese kostenlose Excel-Vorlage mit Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen, Ihr Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO in kürzester Zeit rechtssicher zu erstellen. Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO in unter einer Stunde erstellt

EDPB startet europaweite Transparenz-Offensive

Im Fokus der Kontrolleure stehen die Transparenzpflichten der DSGVO. 25 nationale Aufsichtsbehörden, darunter auch deutsche Landesdatenschutzbeauftragte, werden in diesem Jahr systematisch prüfen, ob Unternehmen ihre Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung informieren.

Die Behörden werden dabei besonders auf die Verständlichkeit der Datenschutzerklärungen achten. Juristischer Jargon soll der Vergangenheit angehören. Geprüft wird unter anderem, ob die Identität des Verantwortlichen, die Verarbeitungszwecke, die Rechtsgrundlagen, Speicherfristen und Datenübermittlungen in Drittländer korrekt und nachvollziehbar dargestellt werden.

Diese koordinierte Aktion folgt auf frühere Schwerpunkte zu Cloud-Diensten und Datenschutzbeauftragten. Ein zusammenfassender Bericht mit den europäischen Ergebnissen wird für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet.

EuGH-Urteil: Neue Abwehr gegen "Privacy-Trolle"

Während die Aufsicht die aktive Transparenz verschärft, gibt der EuGH Unternehmen ein neues Werkzeug gegen die systematische Ausnutzung von Betroffenenrechten an die Hand. In einem Grundsatzurteil vom selben Tag entschied das Gericht im Fall der deutschen Optikerkette Brillen Rottler.

Ein österreichischer Staatsbürger hatte nach einem Newsletter-Abo umfassende Datenauskünfte verlangt. Das Unternehmen verweigerte diese, da der Antragsteller nachweislich mit diesem Muster bei zahlreichen Firmen Schadensersatzansprüche generierte. Der EuGH gab Brillen Rottler recht.

Das Urteil stellt klar: Selbst eine einzelne, erstmalige Auskunftsanfrage kann als "exzessiv" abgelehnt werden, wenn der Verantwortliche eine missbräuchliche Absicht nachweisen kann. Die in der DSGVO erwähnte "Wiederholung" ist demnach nur ein Beispiel, keine zwingende Voraussetzung.

Der Zwei-Stufen-Test für Missbrauch

Der EuGH etablierte einen strengen Zwei-Stufen-Test, um Missbrauch zu beweisen. Unternehmen müssen objektiv zeigen, dass der eigentliche Zweck des Auskunftsrechts – die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – nicht erreicht wurde. Zusätzlich muss eine subjektive Absicht des Antragstellers nachgewiesen werden, künstlich die Voraussetzungen für einen Vorteil zu schaffen.

Öffentlich zugängliche Informationen, die ein systematisches Vorgehen einer Person bei vergleichbaren Fällen belegen, können hierfür ein wichtiges Indiz sein. Zudem schränkte das Gericht Schadensersatzansprüche ein: Liegt die Ursache für einen möglichen Schaden im Verhalten des Antragstellers selbst, besteht kein Anspruch. Dies untergräbt Geschäftsmodelle, die auf provozierten DSGVO-Verstößen basieren.

Anzeige

Um bei behördlichen Prüfungen oder Auskunftsanfragen keine Angriffsfläche zu bieten, müssen alle Pflichtfelder Ihrer Dokumentation korrekt ausgefüllt sein. Dieser Gratis-Download enthüllt, wie Sie Ihr Verarbeitungsverzeichnis lückenlos und prüfungssicher aufbauen, um Bußgelder von bis zu 2 % des Jahresumsatzes zu vermeiden. Gratis-Download: Verarbeitungsverzeichnis rechtssicher aufbauen

Analyse: Ein neues Gleichgewicht für den deutschen Markt

Die Doppel-Entscheidung schafft eine komplexe neue Lage, besonders für den deutschen Datenschutz markt. Einerseits signalisiert die EDPB-Aktion null Toleranz gegenüber intransparenten Datenschutzerklärungen. Unternehmen mit unklaren oder versteckten Praktiken riskieren gezielte Prüfungen, Abmahnungen und letztlich Bußgelder.

Andererseits bietet das EuGH-Urteil dringend benötigte Rechtssicherheit. Deutsche Gerichte waren zuvor in dieser Frage tief gespalten. Der EuGH setzt nun einen einheitlichen europäischen Standard und bestätigt, dass die Prüfung der Antrags-Motive bei klaren Anzeichen für Kunstklagen zulässig ist. Die Beweislast bleibt zwar bei den Unternehmen, doch sie erhalten einen validierten rechtlichen Rahmen zur Abwehr.

Was Unternehmen jetzt tun müssen

Für das Jahr 2026 müssen Organisationen einen Zweispurigen Ansatz verfolgen.

  1. Proaktive Transparenz-Prüfung: Rechts- und Compliance-Abteilungen sollten ihre Datenschutzerklärungen und Informationsflüsse noch vor Beginn der behördlichen Überprüfungen auditieren. Alle Anforderungen der Artikel 12 bis 14 DSGVO müssen erfüllt sein, und Datenschutzhinweise müssen zum Zeitpunkt der Datenerhebung leicht zugänglich sein.

  2. Aktualisierte Prozesse für Betroffenenanfragen: Datenschutzbeauftragte sollten ihre Workflows für Auskunftsanträge überarbeiten und ein Frühwarnsystem für Missbrauch integrieren. Auffälligkeiten – wie der kurze Zeitraum zwischen freiwilliger Dateneingabe und folgender Auskunftsanfrage – sollten dokumentiert werden.

Mit dem EDPB-Bericht zur Transparenz in der zweiten Jahreshälfte werden sich die Regeln weiter verfeinern. Robuste und gut dokumentierte Compliance-Prozesse sind damit essenzieller denn je für das Geschäft in der Europäischen Union.


(21.03.2026)

BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

Kapitalmarkt-stimme.at daily voice: Licht und Schatten - Felix Lamezan, Stratvice, reiht Marterbauers Budgetrede aus Kapitalmarktsicht ein




 

Bildnachweis

1. Trading

Aktien auf dem Radar:Semperit, AT&S, Zumtobel, RHI Magnesita, UBM, EuroTeleSites AG, Bawag, ATX Prime, voestalpine, Wienerberger, Frequentis, Addiko Bank, EVN, OMV, RBI, Rath AG, SW Umwelttechnik, Flughafen Wien, Amag, CPI Europe AG, Österreichische Post, Telekom Austria.


Random Partner

VBV
Die VBV-Gruppe ist führend bei betrieblichen Vorsorgelösungen in Österreich. Sowohl im Bereich der Firmenpensionen als auch bei der Abfertigung NEU ist die VBV Marktführer. Neben der VBV-Pensionskasse und der VBV-Vorsorgekasse gehören auch Dienstleistungsunternehmen wie die VBV-Pensionsservice-Center, die VBV-Consult, die VBV-Asset Service und die Betriebliche Altersvorsorge-SoftWare Engineering zur VBV-Gruppe.

>> Besuchen Sie 55 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


 Latest Blogs

» Österreich-Depots: Schwächer (Depot Kommentar)

» ATX rutscht unter 6.000 Punkte – Wienerberger-Abstufung, Addiko-Übernahm...

» Börsegeschichte 10.6.: Frauenthal, Post, CPI Europe (Börse Geschichte) (...

» Zehn Jahre EUSIPA-Präsidentschaft: Heike Arbter zieht Bilanz vor dem 20....

» Wiener Börse Party #1174: ATX schwächer, Polytec gesucht, auf der Suche ...

» Nachlese: Heike Arbter Eusipa, Christian-Hendrik Knappe, Max Clary Space...

» PIR-News: RBI mit Addiko-Zwischenstand, Research zu wienerberger, Erste ...

» Wiener Börse zu Mittag leichter: Polytec, Post und UBM gesucht

» ATX-Trends: AT&S, Erste Group, RBI, VIG, Asta Energy ...

» Deutsche Bank X-markets: Aufstieg und Ende eines Zertifikate-Schwergewic...


Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Ausgewählte Jobs von PIR-Partnern


Ausgewählte Events von BSN-Partnern


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 19-20: Kontron(3), Verbund(1)
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 18-19: Kontron(2)
    Star der Stunde: Austriacard Holdings AG 0.68%, Rutsch der Stunde: EuroTeleSites AG -1.55%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 17-18: Bawag(1)
    Star der Stunde: Rosenbauer 0.64%, Rutsch der Stunde: Porr -1.08%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 16-17: AT&S(1)
    Star der Stunde: Porr 1.29%, Rutsch der Stunde: Flughafen Wien -0.51%
    wikifolio-Trades Austro-Aktien 15-16: Kontron(2), SBO(1), Bawag(1), OMV(1), Porr(1), Österreichische Post(1)
    Smeilinho zu Bajaj Mobility AG

    Featured Partner Video

    Börsepeople im Podcast S25/01: Christian Drastil (Plan CD)

    Die Season 25 meiner Börsepeople-Reihe http://www.audio-cd.at/people wird nun eine Freestyle-Season. Nach 574 Folgen jeden Montag / Mittw...

    Books josefchladek.com

    Richard Avedon
    Nothing Personal
    1964
    Atheneum Publishers

    John Gossage
    LAMF (Special Edition)
    2026
    Magic Hour Press

    Ryuji Miyamoto
    Kobe 1995 After the Earthquake
    1995
    Telescope

    Daido Moriyama
    Ligh and Shadow (English Version
    2019
    Getsuyosha, bookshop M

    Pierre Bost
    Photographies Modernes Présentées par Pierre Bost
    1927
    Librairie des arts Décoratifs


    21.03.2026, 5793 Zeichen

    Die EU-Datenschutzregeln werden schärfer kontrolliert, während Unternehmen neue Abwehrmöglichkeiten gegen missbräuchliche Anfragen erhalten. Diese Woche brachte zwei wegweisende Entscheidungen für den europäischen Datenschutz.

    Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) startete am 19. März 2026 eine großangelegte, koordinierte Überprüfung von Datenschutzerklärungen. Zeitgleich urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Unternehmen missbräuchliche Auskunftsanträge bereits im ersten Anlauf ablehnen dürfen. Diese parallelen Entwicklungen zwingen Firmen zum sofortigen Handeln.

    Anzeige

    Angesichts verschärfter Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden ist eine lückenlose Dokumentation Ihrer Datenverarbeitung wichtiger denn je. Diese kostenlose Excel-Vorlage mit Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen, Ihr Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO in kürzester Zeit rechtssicher zu erstellen. Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO in unter einer Stunde erstellt

    EDPB startet europaweite Transparenz-Offensive

    Im Fokus der Kontrolleure stehen die Transparenzpflichten der DSGVO. 25 nationale Aufsichtsbehörden, darunter auch deutsche Landesdatenschutzbeauftragte, werden in diesem Jahr systematisch prüfen, ob Unternehmen ihre Nutzer klar und verständlich über die Datenverarbeitung informieren.

    Die Behörden werden dabei besonders auf die Verständlichkeit der Datenschutzerklärungen achten. Juristischer Jargon soll der Vergangenheit angehören. Geprüft wird unter anderem, ob die Identität des Verantwortlichen, die Verarbeitungszwecke, die Rechtsgrundlagen, Speicherfristen und Datenübermittlungen in Drittländer korrekt und nachvollziehbar dargestellt werden.

    Diese koordinierte Aktion folgt auf frühere Schwerpunkte zu Cloud-Diensten und Datenschutzbeauftragten. Ein zusammenfassender Bericht mit den europäischen Ergebnissen wird für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet.

    EuGH-Urteil: Neue Abwehr gegen "Privacy-Trolle"

    Während die Aufsicht die aktive Transparenz verschärft, gibt der EuGH Unternehmen ein neues Werkzeug gegen die systematische Ausnutzung von Betroffenenrechten an die Hand. In einem Grundsatzurteil vom selben Tag entschied das Gericht im Fall der deutschen Optikerkette Brillen Rottler.

    Ein österreichischer Staatsbürger hatte nach einem Newsletter-Abo umfassende Datenauskünfte verlangt. Das Unternehmen verweigerte diese, da der Antragsteller nachweislich mit diesem Muster bei zahlreichen Firmen Schadensersatzansprüche generierte. Der EuGH gab Brillen Rottler recht.

    Das Urteil stellt klar: Selbst eine einzelne, erstmalige Auskunftsanfrage kann als "exzessiv" abgelehnt werden, wenn der Verantwortliche eine missbräuchliche Absicht nachweisen kann. Die in der DSGVO erwähnte "Wiederholung" ist demnach nur ein Beispiel, keine zwingende Voraussetzung.

    Der Zwei-Stufen-Test für Missbrauch

    Der EuGH etablierte einen strengen Zwei-Stufen-Test, um Missbrauch zu beweisen. Unternehmen müssen objektiv zeigen, dass der eigentliche Zweck des Auskunftsrechts – die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung – nicht erreicht wurde. Zusätzlich muss eine subjektive Absicht des Antragstellers nachgewiesen werden, künstlich die Voraussetzungen für einen Vorteil zu schaffen.

    Öffentlich zugängliche Informationen, die ein systematisches Vorgehen einer Person bei vergleichbaren Fällen belegen, können hierfür ein wichtiges Indiz sein. Zudem schränkte das Gericht Schadensersatzansprüche ein: Liegt die Ursache für einen möglichen Schaden im Verhalten des Antragstellers selbst, besteht kein Anspruch. Dies untergräbt Geschäftsmodelle, die auf provozierten DSGVO-Verstößen basieren.

    Anzeige

    Um bei behördlichen Prüfungen oder Auskunftsanfragen keine Angriffsfläche zu bieten, müssen alle Pflichtfelder Ihrer Dokumentation korrekt ausgefüllt sein. Dieser Gratis-Download enthüllt, wie Sie Ihr Verarbeitungsverzeichnis lückenlos und prüfungssicher aufbauen, um Bußgelder von bis zu 2 % des Jahresumsatzes zu vermeiden. Gratis-Download: Verarbeitungsverzeichnis rechtssicher aufbauen

    Analyse: Ein neues Gleichgewicht für den deutschen Markt

    Die Doppel-Entscheidung schafft eine komplexe neue Lage, besonders für den deutschen Datenschutz markt. Einerseits signalisiert die EDPB-Aktion null Toleranz gegenüber intransparenten Datenschutzerklärungen. Unternehmen mit unklaren oder versteckten Praktiken riskieren gezielte Prüfungen, Abmahnungen und letztlich Bußgelder.

    Andererseits bietet das EuGH-Urteil dringend benötigte Rechtssicherheit. Deutsche Gerichte waren zuvor in dieser Frage tief gespalten. Der EuGH setzt nun einen einheitlichen europäischen Standard und bestätigt, dass die Prüfung der Antrags-Motive bei klaren Anzeichen für Kunstklagen zulässig ist. Die Beweislast bleibt zwar bei den Unternehmen, doch sie erhalten einen validierten rechtlichen Rahmen zur Abwehr.

    Was Unternehmen jetzt tun müssen

    Für das Jahr 2026 müssen Organisationen einen Zweispurigen Ansatz verfolgen.

    1. Proaktive Transparenz-Prüfung: Rechts- und Compliance-Abteilungen sollten ihre Datenschutzerklärungen und Informationsflüsse noch vor Beginn der behördlichen Überprüfungen auditieren. Alle Anforderungen der Artikel 12 bis 14 DSGVO müssen erfüllt sein, und Datenschutzhinweise müssen zum Zeitpunkt der Datenerhebung leicht zugänglich sein.

    2. Aktualisierte Prozesse für Betroffenenanfragen: Datenschutzbeauftragte sollten ihre Workflows für Auskunftsanträge überarbeiten und ein Frühwarnsystem für Missbrauch integrieren. Auffälligkeiten – wie der kurze Zeitraum zwischen freiwilliger Dateneingabe und folgender Auskunftsanfrage – sollten dokumentiert werden.

    Mit dem EDPB-Bericht zur Transparenz in der zweiten Jahreshälfte werden sich die Regeln weiter verfeinern. Robuste und gut dokumentierte Compliance-Prozesse sind damit essenzieller denn je für das Geschäft in der Europäischen Union.


    (21.03.2026)

    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Kapitalmarkt-stimme.at daily voice: Licht und Schatten - Felix Lamezan, Stratvice, reiht Marterbauers Budgetrede aus Kapitalmarktsicht ein




     

    Bildnachweis

    1. Trading

    Aktien auf dem Radar:Semperit, AT&S, Zumtobel, RHI Magnesita, UBM, EuroTeleSites AG, Bawag, ATX Prime, voestalpine, Wienerberger, Frequentis, Addiko Bank, EVN, OMV, RBI, Rath AG, SW Umwelttechnik, Flughafen Wien, Amag, CPI Europe AG, Österreichische Post, Telekom Austria.


    Random Partner

    VBV
    Die VBV-Gruppe ist führend bei betrieblichen Vorsorgelösungen in Österreich. Sowohl im Bereich der Firmenpensionen als auch bei der Abfertigung NEU ist die VBV Marktführer. Neben der VBV-Pensionskasse und der VBV-Vorsorgekasse gehören auch Dienstleistungsunternehmen wie die VBV-Pensionsservice-Center, die VBV-Consult, die VBV-Asset Service und die Betriebliche Altersvorsorge-SoftWare Engineering zur VBV-Gruppe.

    >> Besuchen Sie 55 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


     Latest Blogs

    » Österreich-Depots: Schwächer (Depot Kommentar)

    » ATX rutscht unter 6.000 Punkte – Wienerberger-Abstufung, Addiko-Übernahm...

    » Börsegeschichte 10.6.: Frauenthal, Post, CPI Europe (Börse Geschichte) (...

    » Zehn Jahre EUSIPA-Präsidentschaft: Heike Arbter zieht Bilanz vor dem 20....

    » Wiener Börse Party #1174: ATX schwächer, Polytec gesucht, auf der Suche ...

    » Nachlese: Heike Arbter Eusipa, Christian-Hendrik Knappe, Max Clary Space...

    » PIR-News: RBI mit Addiko-Zwischenstand, Research zu wienerberger, Erste ...

    » Wiener Börse zu Mittag leichter: Polytec, Post und UBM gesucht

    » ATX-Trends: AT&S, Erste Group, RBI, VIG, Asta Energy ...

    » Deutsche Bank X-markets: Aufstieg und Ende eines Zertifikate-Schwergewic...


    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Ausgewählte Jobs von PIR-Partnern


    Ausgewählte Events von BSN-Partnern


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 19-20: Kontron(3), Verbund(1)
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 18-19: Kontron(2)
      Star der Stunde: Austriacard Holdings AG 0.68%, Rutsch der Stunde: EuroTeleSites AG -1.55%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 17-18: Bawag(1)
      Star der Stunde: Rosenbauer 0.64%, Rutsch der Stunde: Porr -1.08%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 16-17: AT&S(1)
      Star der Stunde: Porr 1.29%, Rutsch der Stunde: Flughafen Wien -0.51%
      wikifolio-Trades Austro-Aktien 15-16: Kontron(2), SBO(1), Bawag(1), OMV(1), Porr(1), Österreichische Post(1)
      Smeilinho zu Bajaj Mobility AG

      Featured Partner Video

      Börsepeople im Podcast S25/01: Christian Drastil (Plan CD)

      Die Season 25 meiner Börsepeople-Reihe http://www.audio-cd.at/people wird nun eine Freestyle-Season. Nach 574 Folgen jeden Montag / Mittw...

      Books josefchladek.com

      Joan van der Keuken
      Achter Glas
      1957
      C. de Boer jr.

      Pierre Bost
      Photographies Modernes Présentées par Pierre Bost
      1927
      Librairie des arts Décoratifs

      Dimitri Bogachuk
      Atlantic
      2025
      form.

      Fabrizio Strada
      Strada
      2025
      89books

      Masahisa Fukase
      Sasuke
      2025
      Atelier EXB