23.12.2014, 2952 Zeichen
In der Praxis stellt sich oft die Frage, ob bei manch strukturiertem Finanzprodukt steuerlich von einem Alternativen Investmentfonds (AIF) oder einem Zertifikat auszugehen ist. Die Besteuerungsunterschiede werden im Folgenden näher dargestellt.
Besteuerung von AIFs
Ein alternativer Investmentfonds ist jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, welcher von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen der Anleger zu investieren, ohne dass das Kapital unmittelbar der operativen Tätigkeit dient. AIF können beispielsweise Immobilienfonds, Hedge Fonds und Private Equity Fonds sein.
Steuerlich ist bei AIF das Transparenzprinzip anzuwenden, dh nicht der AIF ist Steuersubjekt, sondern die Anleger haben die Einkünfte des AIF zu besteuern. Konkret sind neben den ausgeschütteten Erträgen nach Ablauf des Geschäftsjahres des AIF sog. ausschüttungsgleiche Erträge beim Anleger zu versteuern, deren Höhe entweder von einem Steuervertreter im Inland berechnet und an die Österreichische Kontrollbank (OeKB) gemeldet werden oder die nach einer gesetzlich normierten Formel pauschal zu berechnen und jeweils am 31.12. zu besteuern sind.
Bei Verkauf der Anteile am AIF ist ein Veräußerungsgewinn zu besteuern, sofern es sich um Neubestand handelt, dh die Anteile nach dem 31.12.2010 vom Anleger gekauft wurden.
Besteuerung von Zertifikaten
Zertifikate sind Schuldverschreibungen, deren Wertentwicklung an die Entwicklung eines Basiswertes gebunden ist. Basiswert kann ein Index, ein Vermögenswert oder die Zusammensetzung verschiedener Finanzprodukte sein. Zu einer möglichen Besteuerung kann es neben einem Kupon nur im Fall einer Tilgung oder eines Verkaufes kommen:
- Neubestand: Bei Zertifikaten, die nach dem 31.3.2012 entgeltlich erworben wurden, ist der realisierte Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Tilgungs- bzw Veräußerungserlös steuerpflichtig. Diese Einkünfte unterliegen je nach Depotführung im In- oder Ausland 25% KESt bzw 25% Sondersteuersatz, wenn die Zertifikate verbrieft sind und wenn sie öffentlich angeboten werden, andernfalls kommt der progressiven Tarifsatz zur Anwendung.
- Alt- und Übergangsbestand: Einkünfte aus Index- und Diskountzertifikaten, die vor dem 1.10.2011 erworben wurden und vor dem 1.3.2004 emittiert wurden und eine Kapitalgarantie von weniger als 20% aufweisen, sind steuerfrei. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, sind die Erträge steuerpflichtig.
Mögliche Abgrenzung
Abschließend soll nicht unerwähnt bleiben, dass in der Praxis wohl bei so manchem strukturierten Finanzprodukt eine Einzelfallbetrachtung anzustellen ist, um im konkreten Fall zu prüfen, ob steuerlich ein AIF oder ein Zertifikat vorliegt. Die weitere Entwicklung sowie eine mögliche Klarstellung des BMF in den neuen Investmentfondsrichtlinien unter Berücksichtigung der AIF bleibt diesbezüglich abzuwarten.
Autoren:
Doris Bauer, dbauer@deloitte.at
Mag. Nora Engel-Kazemi, nengel@deloitte.at
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