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Prokon und die Folgen (Wilhelm Rasinger)


Autor:
Wilhelm Rasinger

ist Präsident des IVA, Honorarprofessor für Betriebswirtschaft und Aufsichtsrat bei Wienerberger, Erste Group Bank AG und S IMMO AG.

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15.07.2015, 2240 Zeichen

In Deutschland ist das Windkraftunternehmen Prokon 2004 spektakulär in die Insolvenz geschlittert. 75.000 Anleger kauften Genussrechte um 1,4 Milliarden EUR. Vor allem kleine Anleger ließen sich durch einseitige Argumente und eine Fehleinschätzung der Auswirkungen der Energiewende zu einem Investment verführen. Der Anlegerskandal ist in seiner Dimension in Österreich mit dem von Meinl European Land vergleichbar. In Deutschland gehen die Uhren aber anders: es wurde vor kurzem ein stark anlassbezogenes Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet. Kernstück dieses Gesetzes ist die Aufwertung der BAFIN, der deutschen Finanzaufsicht – vergleichbar mit der heimischen FMA. Es wird eine verstärkte Pflicht für Verkaufsprospekte normiert und eine betragsmäßige Begrenzungen eingeführt. Das Gesetz ist sicher gut gemeint, hat aber unangenehme Nebenwirkungen. Es kommt zu mehr Bürokratie und zu zusätzlichen Kostenbelastungen. Es ist nicht Aufgabe des Staates, dem Anleger jede Verantwortung für sein Handeln abzunehmen. Es ist davon auszugehen, dass betrügerische Anbieter am Gesetz vorbei genügend „dumme“ und „naive“ Anleger finden werden.

Der Staat sollte primär bemüht sein die „financial education“ des anlagensuchenden Publikums zu verbessern. Um vergleichsweise die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sollten in erster Linie die Führerscheinausbildung verbessert und nicht mehr Verbotsschilder aufgestellt und die Verkehrsstrafen erhöht werden. Der Anleger sollte den Grundsatz beachten nur jene Finanzprodukte zu kaufen, die er versteht und immer daran denken, dass auf dem Finanzmarkt keine Geschenke verteilt werden. Es wäre verfehlt zu glauben, dass durch Verkaufsprospekte, die sehr umfangreich und eher in einer komplizierten Juristensprache abgefasst sind, eine Verbesserung für die Kleinanleger zu erwarten sei.
Die extrem niedrigen Zinsen werden die Suche nach alternativen Veranlagungen zum Sparbuch intensivieren. Ein Kleinanlegerschutzgesetz klingt gut, wird aber die wesentliche Probleme nicht lösen können. Österreich braucht zum einen mündige Anleger, die in der Lage sind ihre Entscheidungen eigenverantwortlich zu treffen; und zum anderen eine Gesetzgebung und effiziente Justiz, die Vergehen rasch und kostenverträglich ahndet.


(15.07.2015)

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Aktien auf dem Radar:FACC, RHI Magnesita, Amag, Agrana, Austriacard Holdings AG, Kapsch TrafficCom, Wolford, UBM, AT&S, DO&CO, Rath AG, RBI, Verbund, Wienerberger, Warimpex, Zumtobel, Palfinger, BKS Bank Stamm, Oberbank AG Stamm, Flughafen Wien, CA Immo, EuroTeleSites AG, CPI Europe AG, Österreichische Post, Telekom Austria, Infineon, Deutsche Boerse, Fresenius Medical Care, SAP, Scout24, Continental.


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Autor
Wilhelm Rasinger
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