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Update zur EU-Finanztransaktionssteuer (Andreas Götz via Nora Engel-Kazemi)

Autor:
Nora Engel-Kazemi

Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

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04.12.2015, 3661 Zeichen

 

 

Die Treffen der FTS-Arbeitsgruppe finden regelmäßig im Vorfeld der ECOFIN Tagungen statt. Dies war auch Ende November wieder der Fall. Nicht zum ersten Mal vernehmen wir, dass sich die Finanzminister der partizipierenden Mitgliedsstaaten nunmehr hinsichtlich des potenziellen Designs der EU-FTS auf die wesentlichen Steuerungsmerkmale verständigen konnten. Bei aller Euphorie der betreibenden Staaten bleiben doch wesentliche Bereiche der technischen Umsetzung offen. Auch die Frage der Aufteilung der Steuereinnahmen könnte zum Thema werden.

 

EU-FTS. Mangels Bewegung auf EU-Ebene thematisierte der BörseExpress zuletzt mit Fokus auf die polnische Regierung den Wildwuchs nationaler Bestrebungen zur Einführung lokaler Modelle der Besteuerung von Finanztransaktionen. In dieser Ausgabe steht hingegen wieder ein Update zur geplanten Ausgestaltung der EU‑Finanztransaktionssteuer an. Wieder einmal vernehmen wir, dass sich die Finanzminister der 11 partizipierenden Mitgliedsstaaten auf die Eckpfeiler der Steuer einigen konnten. Im Rahmen des Treffens der FTS-Arbeitsgruppe Ende November sollen wesentliche Fortschritte erzielt worden sein. Neben einigen offenen Fragen zur technischen Umsetzung spießt es sich dem Vernehmen nach an der Aufteilung des Steuerkuchens.  

 

·       Ausgabe- vs. Ansässigkeitsprinzip. Wie sich schon vor Monaten abzeichnete, favorisieren die Betreiberstaaten wohl eine Besteuerung auf Basis des sogenannten Ausgabeprinzips. Wir erinnern uns: Dieses Modell zielt vorwiegend auf Transaktionen mit jenen Finanzinstrumenten ab, welche in einem der partizipierenden MS emittiert wurden. Im Gegensatz dazu unterwirft das Ansässigkeitsprinzip sämtliche Transaktionen der Besteuerung, sobald ein Vertragspartner (Finanzinstitut) im FTS Raum ansässig ist. Letzteres Modell streut daher deutlich breiter und war (unter anderem) Anlass der höchstgerichtlichen Klage Großbritanniens gegen das Modell des Kommissionsvorschlags 2011.

·       Brutto- vs. Nettobesteuerung. Wird jede Kaufs- bzw Verkaufstransaktion für sich besteuert, so läuft dies unter „Bruttobesteuerung“. Im Gegensatz dazu würde ein Modell der Nettobesteuerung auf „end-of-day positions“ abzielen. Dem Vernehmen nach zeigt die FTS-Arbeitsgruppe mehr Sympathie für das (weitreichendere) erst genannte Modell.

·       Market Maker und Kaskadeneffekte. Diskutiert wurden wohl auch die Notwendigkeit der weitgehenden Vermeidung von Kaskadeneffekten (aufgrund Besteuerung von Intermediaries) bzw allfällige Ausnahmeregelungen für Market Maker. Details hierzu sind nur wenige bekannt, jedoch dürften die Finanzminister tendenziell enge Befreiungsbestimmungen favorisieren.

·       Derivate. Wie schon in jüngerer Vergangenheit berichtet, besteht derzeit (wieder) das Bestreben, Transaktionen mit sämtlichen Arten von Derivaten in das Besteuerungssystem einzubeziehen. Ausnahmen sollen sich auf jene Derivate beschränken, die auf Staatsanleihen referenzieren.

 

Fazit. Es scheint, als ob sich die Finanzminister der partizipierenden Mitgliedstaaten im Hinblick auf das Design der geplanten EU-Finanztransaktionssteuer in vielen Bereichen näher gekommen sind. Die EU-FTS in der aktuellen Ausgestaltung wäre durchaus breiter aufgestellt als viele der bestehenden nationalen Modelle. Neben Details zur technischen Umsetzung dürfte – so zumindest der Eindruck – die Frage der Aufteilung der Steuereinnahmen insbesondere zwischen den „kleinen“ und „großen“ Ländern noch Spannungsmomente in sich bergen. Unter anderem hieraus resultieren auch die durchaus unterschiedlichen Einschätzungen, inwieweit eine Umsetzung mit Wirkung ab Jänner 2017 realistisch ist.

 

Autor: MMag. Andreas Götz

agoetz@deloitte.at, tel: 0043-1-53700-7110

 

 

 


(04.12.2015)

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Bildnachweis

1. Andreas Götz, Deloitte, informiert detailliert über die Finanztransaktionssteuer Light, siehe hier http://boerse-social.com/2014/06/02/finanztransaktionssteuer_light_ab_112016_nora_engel-kazemi   >> Öffnen auf photaq.com

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    04.12.2015, 3661 Zeichen

     

     

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    ·       Ausgabe- vs. Ansässigkeitsprinzip. Wie sich schon vor Monaten abzeichnete, favorisieren die Betreiberstaaten wohl eine Besteuerung auf Basis des sogenannten Ausgabeprinzips. Wir erinnern uns: Dieses Modell zielt vorwiegend auf Transaktionen mit jenen Finanzinstrumenten ab, welche in einem der partizipierenden MS emittiert wurden. Im Gegensatz dazu unterwirft das Ansässigkeitsprinzip sämtliche Transaktionen der Besteuerung, sobald ein Vertragspartner (Finanzinstitut) im FTS Raum ansässig ist. Letzteres Modell streut daher deutlich breiter und war (unter anderem) Anlass der höchstgerichtlichen Klage Großbritanniens gegen das Modell des Kommissionsvorschlags 2011.

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    ·       Market Maker und Kaskadeneffekte. Diskutiert wurden wohl auch die Notwendigkeit der weitgehenden Vermeidung von Kaskadeneffekten (aufgrund Besteuerung von Intermediaries) bzw allfällige Ausnahmeregelungen für Market Maker. Details hierzu sind nur wenige bekannt, jedoch dürften die Finanzminister tendenziell enge Befreiungsbestimmungen favorisieren.

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    Fazit. Es scheint, als ob sich die Finanzminister der partizipierenden Mitgliedstaaten im Hinblick auf das Design der geplanten EU-Finanztransaktionssteuer in vielen Bereichen näher gekommen sind. Die EU-FTS in der aktuellen Ausgestaltung wäre durchaus breiter aufgestellt als viele der bestehenden nationalen Modelle. Neben Details zur technischen Umsetzung dürfte – so zumindest der Eindruck – die Frage der Aufteilung der Steuereinnahmen insbesondere zwischen den „kleinen“ und „großen“ Ländern noch Spannungsmomente in sich bergen. Unter anderem hieraus resultieren auch die durchaus unterschiedlichen Einschätzungen, inwieweit eine Umsetzung mit Wirkung ab Jänner 2017 realistisch ist.

     

    Autor: MMag. Andreas Götz

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