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Meinl European Land nach neun Jahren (Wilhelm Rasinger)


Autor:
Wilhelm Rasinger

ist Präsident des IVA, Honorarprofessor für Betriebswirtschaft und Aufsichtsrat bei Wienerberger, Erste Group Bank AG und S IMMO AG.

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03.09.2016, 2623 Zeichen

 

Im August 2007 wurden die Rückkäufe von Zertifikaten, die nicht im breiten Publikum platziert werden konnten, bekannt. Die Folge war ein dramatischer Kursabsturz, Julius Meinl verbrachte zwei Tage in U-Haft und eine Vielzahl von Schadenersatzansprüchen wurde geltend gemacht. Inzwischen ist für viele Ansprüche die Verjährung eingetreten. Die Meinl-Bank hat im Februar 2009 etwa 225 Millionen Euro als Dividende, die u.a. bei Meinl European Land, Meinl Airport und Meinl International Power (mit Karlheinz Grasser) verdient werden konnte, ausgeschüttet, und zwar an eine niederländische Gesellschaft, die Julius Meinl V zugerechnet wird. Jetzt können nur mehr jene geschädigten Anleger etwas erhoffen, die entweder selbst geklagt oder rechtzeitig einen Prozessfinanzierer wie beispielsweise Advofin beauftragt oder sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen haben. Das Strafverfahren ist noch nicht abgeschlossen, weil einerseits die Meinl-Vertreter und –berater durch ihre Aktivitäten stark zur Verzögerung beitragen haben, andererseits die befassten Staatsanwälte nicht entsprechend von den Vorgesetzten bzw. dem Ministerium unterstützt werden, um so den Meinl-Vertretern besser Paroli bieten können.  Der im Juli 2016 veröffentlichte Jahresabschluss 2015 der Meinl-Bank sollte Anlass zur Sorge sein: der Jahresfehlbetrag 2015 lag bei fast 9 Millionen Euro, der Konzernbilanzverlust bei über 22 Millionen Euro, für 105 Mitarbeiter wurden wie im Vorjahr fast 11 Millionen Euro aufgewendet. Die Bilanzsumme verringerte sich dramatisch von 672 auf 412 Millionen Euro. Eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten ist nach wie vor anhängig.

Durch die gemeinnützige Stiftung Stichting Atrium Claim, www.atriumclaim.comgibt es für jene Anleger, deren Ansprüche noch nicht verjährt sind, noch bis 14.10.2016 die Möglichkeit, nach so vielen Jahren einen Schlussstrich zu ziehen. In Österreich wird die Stichting Atrium Claim von Rechtsanwalt Eric Breitender (office@breitender.pro) vertreten. Das Angebot ist alles andere als großzügig – offenbar haben Meinl und Atrium nichts zu verschenken - aber insbesondere für Kleinanleger interessant. Jeder Investor sollte prüfen, ob es nicht besser ist, einen Vergleich abzuschließen und damit diese leidige Angelegenheit zu beenden. Der vorhandene Topf ist noch nicht leer: es wurden bereits Ansprüche von über zehn Millionen Euro geltend gemacht, die Auszahlungen sind nach einer sehr peniblen Prüfung schleppend, aber doch deutlich über einer Million. Nichts zu machen, auf den Staat oder auf ein Wunder zu warten, wird letztendlich zu einer noch größeren Enttäuschung führen.


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Autor
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