24.03.2026, 3017 Zeichen
Für den Leverkusener Agrar- und Pharmakonzern rückt ein juristischer Meilenstein in greifbare Nähe. Der US Supreme Court wird Ende April eine fundamentale Rechtsfrage verhandeln, die das Potenzial hat, Tausende offene Roundup-Klagen mit einem Schlag zu entwerten. Im Kern geht es um die Deutungshoheit über Warnhinweise auf Pestiziden – ein Streitwert in Milliardenhöhe.
Die Machtfrage um Warnhinweise
Am 27. April prüfen die obersten US-Richter den Fall eines Klägers, dem ein Geschworenengericht 2023 wegen einer Krebserkrankung 1,25 Millionen US-Dollar zusprach. Die Verteidigungsstrategie der Leverkusener stützt sich auf ein klares Argument: Da die US-Umweltschutzbehörde EPA als alleinige Regulierungsinstanz keinen Krebswarnhinweis für den Unkrautvernichter Roundup vorschreibt, dürfe das Unternehmen auf bundesstaatlicher Ebene nicht für dessen Fehlen verklagt werden.
Prominente Unterstützung erhält der Konzern in dieser Präemptionsfrage vom US-Justizministerium. Die Behörde reichte eine Stellungnahme ein, die die Position des Unternehmens für die bevorstehende Anhörung ausdrücklich stützt.
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Milliardenlast und politische Flankierung
Die Tragweite des anstehenden Verfahrens spiegelt sich direkt in den Bilanzen wider. Bislang kostete die Bewältigung der über 100.000 Klagen im Zuge der Monsanto-Übernahme mehr als 11 Milliarden US-Dollar. Im kürzlich vorgelegten Jahresabschluss für 2025 rissen die rechtlichen Sonderaufwendungen den Konzern tief in die roten Zahlen, was in einem Nettoverlust von 3,62 Milliarden Euro mündete.
Parallel zum juristischen Weg versucht das Management, sich über sogenannte "Shield Laws" in verschiedenen US-Bundesstaaten abzusichern. Während in Georgia bereits ein entsprechendes Gesetz in Kraft trat, das bestimmte Klagen blockiert, scheiterten vergleichbare Vorstöße in rund einem Dutzend anderer Staaten.
Wichtige Termine für Aktionäre
Am Kapitalmarkt sorgt die komplexe Rechtslage weiterhin für kurzfristige Schwankungen. Die Aktie verzeichnete auf Wochensicht einen Rückgang von 4,11 Prozent und schloss am Montag bei 38,50 Euro.
Bevor die Richter in Washington tagen, steht für Aktionäre am 24. April die virtuelle Hauptversammlung an, auf der eine unveränderte Dividende von 0,11 Euro vorgeschlagen wird. Ein endgültiges Urteil des Supreme Courts wird für die zweite Junihälfte erwartet. Fällt die Entscheidung zugunsten des Unternehmens aus, entzieht dies einem Großteil der künftigen Klagen die rechtliche Grundlage und definiert die Haftungsrisiken für die gesamte Agrarchemiebranche in den USA neu.
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