11.03.2026, 4146 Zeichen
Deutsche Unternehmen planen ihre Forschungsprojekte neu – dank einer milliardenschweren Steuererleichterung. Seit Jahresbeginn gelten deutlich höhere Fördersätze und eine vereinfachte Abrechnung für die Forschungszulage (FZulG). Das Ziel: Mehr Liquidität für Innovationen in der Krise.
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Das Kernstück der Reform ist die Anhebung der Bemessungsgrundlage. Statt bisher 10 Millionen Euro können Unternehmen nun Forschungsausgaben von bis zu 12 Millionen Euro pro Jahr anrechnen lassen. Bei der Standardförderquote von 25 Prozent sind damit Steuergutschriften von bis zu drei Millionen Euro möglich.
Der eigentliche Game-Changer ist jedoch der Mittelstandsbonus. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhöht sich die Förderquote auf 35 Prozent. Sie können so jährlich bis zu 4,2 Millionen Euro an Steuergeld zurückholen. „Das schafft die finanzielle Sicherheit für riskante Spitzenforschung im Mittelstand“, analysiert ein Wirtschaftsberater.
Auch Einzelunternehmer profitieren: Der anrechenbare Stundensatz für eigene Forschungsarbeit stieg von 70 auf 100 Euro.
Die vielleicht wichtigste Neuerung für den Alltag ist die 20-Prozent-Gemeinkostenpauschale. Für Projekte, die nach dem 31. Dezember 2025 starten, entfällt die mühsame Einzelnachweise für indirekte Kosten.
Statt jede Laborrechnung, Softwarelizenz oder Stromkostenabrechnung zu dokumentieren, können Firmen pauschal 20 Prozent ihrer direkten Projektkosten aufschlagen. „Das halbiert den administrativen Aufwand und macht die Förderung für viele erst attraktiv“, so eine Steuerberaterin. Direkte Kosten sind vor allem Personalkosten und zu 70 Prozent anrechenbare Auftragsforschung.
Der Ablauf bleibt zweistufig: Zuerst muss das Forschungsvorhaben bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) geprüft und zertifiziert werden. Die Behörde prüft, ob das Projekt neuartig ist und technische Unsicherheiten bestehen.
Erst mit diesem positiven Bescheid kann die Auszahlung beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Die Gutschrift wird mit der Steuerschuld verrechnet. Überschüsse werden ausbezahlt – eine cruciale Liquiditätshilfe für noch nicht profitabel arbeitende Start-ups.
Wichtig für die Planung: Die neuen, attraktiveren Regeln gelten nur für Projekte, die nach dem 1. Januar 2026 starten. Ältere Vorhaben werden nach den alten Sätzen abgerechnet.
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Hinter der milliardenschweren Steuererleichterung steht eine klare industriepolitische Logik. Angesichts hoher Energiekosten und des globalen Technologiewettlaufs will die Bundesregierung die Abwanderung von Forschungsabteilungen ins Ausland verhindern.
Anders als zeitlich befristete Förderprogramme ist die Forschungszulage dauerhaft im Steuerrecht verankert und technologieoffen. Sie soll vor allem kapitalintensiven Branchen wie dem Automobilbau, der Pharmaindustrie oder der Erneuerbare-Energien-Technik schnell Liquidität jespielen.
Branchenbeobachter rechnen für 2026 mit einem Ansturm auf die BSFZ. Die Kombination aus höheren Fördersummen und weniger Bürokratie dürfte auch bisher zurückhaltende Unternehmen überzeugen.
Die volkswirtschaftliche Wirkung wird sich erst in den Bilanzen 2027 zeigen. Langfristig soll die reformierte Forschungszulage Deutschlands Standortattraktivität für Forschung und Entwicklung stärken – und so die industrielle Zukunftsfähigkeit sichern.
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