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Kleine Hebel - große Wirkung mit Bürokratiestärke in Österreich (Tina Kothbauer)

Autor:
Tina Kothbauer

Tina Kothbauer ist Spezialistin in Finance in der Finanzdienstleistungsbranche 

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23.04.2015, 4409 Zeichen
 
 In der derzeitigen Situation ist das Thema Abschlankung der Bürokratie in Österreich allgegenwärtig, so auch daher die Bildung einer Aufgabenreformkommission.
Aus ökologischer Sicht bedeutet der Istzustand vorallem ein Investionshemmnis in unseren Unternehmen und daher steigende Arbeitslosigkeit.
 
Als Basis dient eine Isterhebung der Kosten mit den Indikatoren für welche Regulatorien je Paragraph:
welche Anzahl der Fälle mal Periodizität mal Personalstundensatz entstehen, wäre ein Must und somit ein deutlicher Sollzustand ersichtlich. Und das mit Angabe der Beteiligung in Prozent der Zuständigkeiten Bund, Kammern, Ressort!
Hier wären Überregulierungen sichtbar, die über jedes Ministerium erfasst werden sollten.
 
In meiner bisherigen Berufserfahrung im Bereich Finanzen fallen einige kostenspielige Themen auf, die auch den Staat betreffen, die in folgenden Punkten Einiges leichter machen würde:
 
1. Streichung Mindest-Köst
Mindestkörperschaftsteuer für nach dem 30. Juni 2013 gegründete GmbHs beträgt in den ersten 5 Jahren € 500,-- pro Jahr bzw. € 125,-- pro Quartal und in den folgenden 5 Jahren € 1.000,-- pro Jahr bzw. € 250,-- pro Quartal. Ab dem 11. Jahr ist die volle Mindest-KöSt zu zahlen. Diese haben Vorauszahlungscharakter und sind in Gewinnjahren von der Steuer abzuziehen.
Diese könnte man streichen, da hier etwas gezahlt werden muss, wenn das Geschäftsjahr Verluste macht und es keine gute Symbolik zeigt, im Sinne der Versteuerung laut Basis der Bemessungsgrundlage, die hier nicht besteht und erklärungsbedürftig ist, inwieweit eine Periodisierung von zukünftigen Gewinnen dem Staat zusteht. Hier ist die Körperschaftssteuer ein Einzelfall zur Umsatz-, Einkommens- und Lohnsteuer, das ja undenkbar wäre.
Bei Start Up Unternehmen ist ja naturgemäß in der ersten Zeit eine Investitionsphase, die unterstützt werden muss.
2. Aufbewahrungsfristen - Betriebsprüfung auf max 5 Jahre 
Diese beträgt 7 bis 23 Jahre, die nicht nur in Falle des Scannens, Dateien, Mails,... die IT Speichermodularitäten fordert oder Lagerplatz, der trocken und sauber gehalten werden muss.
Im Gleichklang dazu sollten Betriebsprüfungen einen maximalen Prüfungszeitraum von fünf Jahren strikt angesetzt werden. Es ist für beide Seiten nicht zumutbar in diese weite Vergangenheit zu prüfen. Zeitaufwendig, gutes Erinnerungsvermögen und ein Kostenfaktor.
3. Geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.200 Euro erhöhen
Diese Gesetzesregelung verharrt seit Jahrzehnten bei einer Sofortabsetzbarkeit auf maximal 400 Euro, ab 401 Euro ist planmäßig abzuschreiben. 
Mit Blick auf zwischenzeitliche erfolgte Wertentwicklungen sollte die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf einen Betrag von 1.200 Euro angehoben werden.
4. Monatliche Umsatzsteuervoranmeldung und - Zahlung auf Quartal ändern
Diese Vereinheitlichung und Vereinfachung nehmen nicht nur Ressourcen in allen Unternehmen und dem Finanzressort, sondern auch Druck bezüglich Bescheiden, Zahlungsinformationen, die zu bewältigen sind.
Vorallem sehe ich da einen Spielraum einer Befristung bei Existenzgründern in den ersten zwei Jahren.
5. Unterstützung Start Up Unternehmen in der Digitalisierung
Ein Internetauftritt ist heute unumgänglich und kostspielig. Hier wäre ein Service der Wirtschaftskammern wünschenswert, dieses als Standard anzubieten und als Newsletter.
Weiters, wie es eine Empfehlung seitens der Registrierkassenpflicht angebotenen Modelle gibt, sollten Scanvorrichtungen von Land, Bund oder Kammern mit Förderung angeboten werden.
Denn Aufbewahrungsplfichten sollten im Sinne unserer Umweltverantwortung sein und haben somit auch einen ökonomischen Wert.
6. Einheitliche Beschäftigungsbescheinigungen
Ein Beispiel ist hier das Arbeitsmarktservice, das bei Arbeitslosen, die kurzfristig beschäftigt waren, eine Abmeldung der Sozialversicherung, Gehaltsbestätigung und Arbeitsbescheinigung - somit 3 Formulare auszustellen, Übermittlung an das AMS, diese dann bearbeiten und ablegen.
Die Sozialversicherung hat all diese Informationen bereits, hier wäre ein Direktdialog mittels Meldedatenbank sinnvoll.
 
Österreich ist ein guter Wirtschaftsstandort mit guten Fachkräften, dass es auszubauen gilt.
Ein Welcome Servicecenter für internationale Fachkräfte nach Österreich einzuladen und einzurichten mit Servicecenter und Internetauftritt seitens des Aussenministeriums, mit vereinfachender Zuwanderung, wäre ein guter Weg von nationalen Gedanken hin zur Europäischen Gemeinschaft.

(23.04.2015)

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Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

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Bildnachweis

1. Business Startup Start http://www.shutterstock.com/de/pic-56110372/stock-photo-row-of-business-people-getting-ready-for-race.html (Bild: shutterstock.com)   >> Öffnen auf photaq.com

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    Bei Start Up Unternehmen ist ja naturgemäß in der ersten Zeit eine Investitionsphase, die unterstützt werden muss.
    2. Aufbewahrungsfristen - Betriebsprüfung auf max 5 Jahre 
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