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Betriebsräte: BAG stärkt Autonomie bei Weiterbildung ( Finanztrends)

06.03.2026, 2489 Zeichen

Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts gibt Betriebsräten mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Schulungen. Das ist besonders vor den anstehenden Betriebsratswahlen 2026 entscheidend, denn die Anforderungen an die Gremien steigen rasant.

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Grundlagen bleiben Pflichtprogramm

Jedes neu gewählte Mitglied hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Grundlagenschulung. Diese vermittelt das unverzichtbare Handwerkszeug: das Betriebsverfassungsgesetz, allgemeines Arbeitsrecht und Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber muss die Kosten dafür vollständig tragen – eine klare gesetzliche Pflicht.

Neue Themen fordern Spezialwissen

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt im Eiltempo. Betriebsräte müssen heute mitreden, wenn es um Künstliche Intelligenz, mobile Arbeit oder die Einführung neuer Cloud-Systeme geht. Ohne spezielles Wissen können sie ihre Mitbestimmungsrechte bei diesen Schlüsselthemen nicht wirksam ausüben. Spezialschulungen werden daher immer wichtiger.

Urteil: Präsenzschulung darf teurer sein

Ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Februar 2024 stärkt die Position der Gremien. Die Richter entschieden: Betriebsräte sind nicht verpflichtet, das günstigste Seminarformat zu wählen. Sie dürfen einer teureren Präsenzveranstaltung den Vorzug geben – etwa, weil der direkte Austausch mit Experten und anderen Betriebsräten wertvoll ist. Der Arbeitgeber muss die Kosten übernehmen, solange die Schulung notwendig ist.

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Strategische Planung für die Wahl 2026

Die regulären Betriebsratswahlen zwischen März und Mai 2026 sind eine Chance. Sie bieten die Möglichkeit, neue und erfahrene Mitglieder gezielt auf die Herausforderungen der kommenden vier Jahre vorzubereiten. Eine strategische Weiterbildungsplanung ist der Schlüssel, um die Interessen der Belegschaft in einer sich rasant wandelnden Arbeitswelt kompetent zu vertreten.


(06.03.2026)

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