Scholz-Anleihe: Frust und Ärger (Wilhelm Rasinger)
25.05.2016, 2700 Zeichen
Bitter ist die Erkenntnis für die Anleihebesitzer von immerhin 182,5 Mio EUR, dass sie, statt einer Tilgung im Jahr 2017 und Zinsen von 8,5 Prozent, nur mehr mit einer Quote von unter 10 Prozent mit einer eventuellen Nachbesserung von etwas mehr als 3 Prozent im Jahr 2018 rechnen können. Fakt ist, dass sich die Scholz-Gruppe, ein weltweit tätiger Schrotthändler, in einer wirtschaftlich sehr kritischen Situation befindet. Das Eigenkapital ist aufgebraucht und es werden Verluste geschrieben, eine Besserung lässt auf sich warten. Die Anleihegläubiger, die mit einem attraktiven Zinssatz gelockt wurden, sind unbesichert, d.h. nachrangig. Eine Insolvenz lässt nach Expertenmeinung eine Quote von nicht viel mehr als ein Prozent erwarten. Wirtschaften ist mit Risiko verbunden, aber die Begleitumstände sind skandalös.
Der Konzern hatte seinen Hauptsitz in Aalen/Deutschland, begeben wurde die Anleihe in Österreich. Warum wohl? Die deutschen Banken gingen bei der Emission bereits auf Distanz und waren um ihr Engagement besorgt. Einige Jahre ging es gut. Aber die Rohstoffkrise beutelte das Traditionsunternehmen, das in den guten Jahren hemmungslos expandierte, sehr stark. Deutschland hat ein strenges Insolvenzrecht, in Großbritannien haben die Richter wesentlich mehr Verständnis für säumige Schuldner. Daher wurde in einer Ho-Ruck-Aktion der Sitz der Holding nach London verlegt. Österreich hat ein überaltetes, nicht mehr zeitgemäßes Kuratorengesetz aus dem 19. Jahrhundert. Die Anleihegläubiger wurden „unter Kuratel“ gestellt, d.h. de facto entmündigt. Sie dürfen zwar ihre Meinung äußern, protestieren und sich aufregen - aber das Sagen hat der Kurator.
Um die Vorteile – auch das ist die EU – in den verschiedenen Rechtsgebieten auszunützen, werden extrem teure Rechtsanwälte und Berater beschäftigt, die neben einem Basishonorar normalerweise noch eine fette Erfolgsvergütung erhalten. Der Anleger ist diesen Vorgängen hilflos ausgeliefert.
Daher fordert die IVA, weil auch in Zukunft Anleihe-Emittenten in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten werden, ein zeitgemäßes Kuratorengesetz. Die Erfahrungen aus Deutschland, das vor einigen Jahren notwendige Änderungen vornahm, können hilfreich sein. Gemeinsam mit einem engagierten Anwalt aus Berlin beabsichtigt der IVA zu überprüfen, ob die Verantwortlichen der Emission gerichtlich belangt werden und Schadenersatzansprüche aussichtsreich geltend gemacht werden können.
Unter dem Gesichtspunkt der Kapitalmarkthygiene in Kontinentaleuropa brächte ein BREXIT Vorteile: London wurde unter dem Titel „Finanzdienstleistungszentrum“ zu einem Tummelplatz von Spekulanten, Glücksrittern, Finanzzampanos, Steuervermeidern, Oligarchen und Parvenus.
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