04.03.2026, 4668 Zeichen
Die Vorbereitungspflichten des EU-KI-Gesetzes sind in Kraft – doch die Regeln für Hochrisiko-Systeme bleiben unklar. Während Unternehmen ihre KI-Inventare erstellen müssen, fehlen entscheidende Leitlinien der EU-Kommission. Gleichzeitig könnte ein neues Gesetzespaket die Fristen um Monate verschieben.
Seit dem 1. März 2026 müssen Organisationen in der Europäischen Union ihre KI-Systeme nicht nur entwickeln, sondern auch aktiv verwalten und dokumentieren. Die sogenannten vorbereitenden Pflichten des EU-KI-Gesetzes sind in Kraft getreten und markieren den Übergang von der Theorie zur Praxis. Unternehmen sind nun verpflichtet, vollständige Inventare ihrer KI-Anwendungen zu führen, Risiken zu bewerten und klare Verantwortlichkeiten für automatisierte Entscheidungen festzulegen. Die Haftung erstreckt sich dabei auch auf KI-Modelle von Drittanbietern in der Lieferkette.
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Doch dieser operative Start erfolgt im Nebel der Ungewissheit. Die EU-Kommission hat eine entscheidende Fritte verpasst: Praktische Leitlinien zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen gemäß Artikel 6 des Gesetzes sollten eigentlich bereits am 2. Februar vorliegen. Dieses Dokument ist jedoch noch nicht veröffentlicht. Es soll konkrete Beispiele liefern, welche Anwendungen unter die strengsten Auflagen fallen – etwa für technische Dokumentation, Risikomanagement und Marktüberwachung.
Rechtsexperten erwarten den Entwurf nun im März oder April 2026. Für die Wirtschaft bedeutet diese Verzögerung erheblichen Druck. Die Hauptfrist für die Einhaltung der Hochrisiko-Vorschriften läuft offiziell noch bis August 2026. Die Zeit für notwendige Anpassungen wird damit immer knapper.
Die angespannte Lage hat eine hitzige politische Debatte über den Zeitplan des KI-Gesetzes entfacht. Im Zentrum steht der Vorschlag der EU-Kommission für ein „Digital Omnibus“-Paket, das digitale Vorschriften vereinfachen soll. Ein zentraler Punkt: Die Anwendung der Hochrisiko-Regeln könnte um bis zu sechszehn Monate auf Dezember 2027 verschoben werden.
Im Europäischen Parlament liegen dazu konkurrierende Änderungsanträge vor. Fraktionen wie die Sozialdemokraten und die Grünen lehnen Lockerungen bei KI-Kompetenzpflichten oder Ausnahmen für besondere Datenkategorien ab. Andere Gruppen fordern sogar, bestimmte industrielle KI-Systeme ganz aus dem Geltungsbereich des KI-Gesetzes herauszunehmen. Verzögerungen bei der Erstellung notwendiger technischer Normen durch europäische Standardisierungsgremien bis Ende 2026 verschärfen die Unsicherheit zusätzlich.
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Trotz der politischen Grabenkämpfe und fehlender Leitlinien raten Rechtsberater dringend davon ab, einfach abzuwarten. Die finanziellen Konsequenzen bei Verstößen sind massiv: Für verbotene KI-Praktiken drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Verstöße gegen Hochrisiko-Anforderungen können bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des Umsatzes kosten.
Als Brückenlösung empfehlen Experten, sich an bestehende freiwillige Rahmenwerke zu halten. Die neu eingerichtete KI-Taskforce der EU-Kommission soll die Anwendung des Verhaltenskodex für Allzweck-KI-Modelle erleichtern. Die Einhaltung dieses Kodex verschafft Unternehmen eine Vermutung der Konformität mit den Gesetzespflichten – und damit dringend benötigte Rechtssicherheit.
Unternehmen sollten jetzt handeln: Ihre KI-Portfolios anhand vorläufiger Risikoklassifizierungen prüfen, interne Daten-Governance verbessern und Mitarbeiter in KI-Kompetenz schulen. Zentral bleibt auch die klare Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten, um die Verbreitung von Desinformation zu verhindern.
Die kommenden Monate werden entscheidend sein für die Zukunft der KI-Regulierung in Europa. Die Wirtschaft wartet gespannt auf die verspäteten Leitlinien und das Votum des Parlaments zur Fristverlängerung. Eines ist jedoch bereits klar: Die Ära des unregulierten KI-Einsatzes in der EU ist vorbei.
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