05.05.2024,
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Wien (OTS) - Spenden und Ehrenamt sind tragende Säulen des
gesellschaftlichen Zusammenhalts in Österreich. Der besondere
Beitrag, den Spenderinnen und Spender leisten, aber auch die
Leistungen jener Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, können
nicht hoch genug geschätzt werden.
Mit der Novelle des Gemeinnützigkeitsgesetzes wurde die größte Reform
im Bereich der Spendenabsetzbarkeit seit 15 Jahren geschaffen.
Erstmalig werden die spendenbegünstigten Zwecke an die
Gemeinnützigkeit geknüpft. Dadurch können alle gemeinnützigen
Organisationen potentiell in die Spendenbegünstigung aufgenommen
werden.
Finanzminister
Magnus Brunner freut sich über diesen Erfolg für
Österreichs gemeinnützige Vereine: „Rund 45.000 zusätzliche
Organisationen der Bereiche Bildung, Sport, Kunst und Kultur
profitieren von der Ausweitung. Damit stärken wir das Ehrenamt und
entlasten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.“
Kampagne „Spende gut, Alles gut“
Die Vereinskultur hat in Österreich einen großen Stellenwert. Gerade
in Zeiten der Digitalisierung, in der Menschen immer weniger
persönlichen Kontakt miteinander pflegen, gilt es, diesen Bereich
nachhaltig und zielgerichtet zu stärken und durch ein ausreichendes
Spendenvolumen den Bestand auch von zahlreichen kleinen Vereinen zu
sichern. Indem nun mehr Vereine die Möglichkeit haben,
spendenbegünstigt zu sein und dies auch ihren Spenderinnen und
Spendern mitteilen können, wird diese Informationstätigkeit vom
Finanzministerium maßgeblich unterstützt.
Besonders wichtig zu wissen: Seit Anfang April 2024 haben Vereine,
die gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgen, die Möglichkeit,
um Spendenbegünstigung anzusuchen. Diese Ansuchen müssen bis 30. Juni
2024 gestellt werden. Sind alle Vorgaben erfüllt, erteilt das
Finanzamt Österreich die Spendenbegünstigung mittels Bescheid bis
spätestens 31. Oktober 2024. Die Spendenbegünstigung gilt rückwirkend
für Zuwendungen ab dem 1. Jänner 2024.
Es ist daher wesentlich, Vereine zeitgerecht über die Möglichkeit zu
informieren, einen Antrag auf Spendenbegünstigung zu stellen.
Daher richtet sich diese Kampagne an Vereine und an Personen, die
Überschneidungen mit Vereinen haben. Um diese Zielgruppen optimal zu
erreichen, wird in Printmedien sowie auch auf Onlinekanälen
informiert, die für Vereine besonders relevant sind. Zentrale
Informationsplattform der Kampagne ist die vom BMF eingerichtete
Webseite bmf.gv.at/spendegut
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