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Hat Bayer einen schweren Fehler begangen? (Christian-Hendrik Knappe)

Bild: © www.shutterstock.com, Bayer, Logo, Flaggen Taina Sohlman / Shutterstock.com

22.08.2018, 3816 Zeichen

Angesichts des schlechten Rufs von Monsanto bei Landwirten, Umweltschutzaktivisten oder in der öffentlichen Wahrnehmung konnte man damit rechnen, dass etwas von dem negativen Image auf Bayer abfärben könnte. Doch erst vor wenigen Tagen scheint Investoren so richtig klar geworden zu sein, welche Risiken die milliardenschwere Monsanto-Übernahme, so sinnvoll sie in wirtschaftlicher Hinsicht auch sein mag, bereithalten könnte.

Am 16. August 2018 durfte das Bayer-Management verkünden, dass die Integration von Monsanto in den Bayer-Konzern beginnen kann. Nach dem Verkauf bestimmter Crop-Science-Geschäfte an BASF , seien die Voraussetzungen dafür erfüllt. Bayer ist bereits seit dem 7. Juni 2018 alleiniger Eigentümer der Monsanto Company. Allerdings stellt sich nach den jüngsten Ereignissen die Frage, ob der Leverkusener Pharma- und Chemiekonzern überhaupt noch Eigentümer des US-Saatgutherstellers sein möchte.

Am 10. August verurteilte ein Geschworenengericht im US-Bundestaat Kalifornien Monsanto zu einer Schadenersatzzahlung von 289 Mio.US-Dollar. Geklagt hatte ein an Krebs erkrankter Hausmeister, der jahrelang bei der Arbeit das Unkrautvernichtungsmittel „Roundup“ eingesetzt hatte. Dieser enthält das Pflanzengift „Glyphosat“ und soll laut Einschätzung der Geschworenen für seine Krebserkrankung verantwortlich sein. Anleger reagierten geschockt. Nicht in erster Linie wegen der nun auferlegten Strafe, sondern weil das Urteil möglicherweise nur das erste in einer Serie von weiteren anhängigen Verfahren gegen Monsanto ist. Entsprechend stürzte die Bayer-Aktie am 13. August in einer ersten Marktreaktion an nur einem Tag um mehr als 10 Prozent ab.

Trotz der deutlichen Marktreaktionen ist es nicht sicher, dass weitere Strafzahlungen auf Bayer zukommen. Selbst in dem ersten Fall könnte es noch zu einem anderen Urteil kommen. Monsanto wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Auf Unternehmensseite ist man optimistisch, dass das Urteil im Berufungsverfahren zurückgenommen wird. Dabei verweist Bayer auf eine Reihe von wissenschaftlichen Erkenntnissen, jahrzehntelange praktische Erfahrungen und die Einschätzungen von Regulierungsbehörden. Demnach würden diese bestätigen, dass Glyphosat sicher ist und keinen Krebs verursacht. Sollten jedoch weitere Richter dem Urteil vom 10. August folgen, könnten milliardenschwere Strafzahlungen auf Bayer und Monsanto zukommen.

Aus wirtschaftlicher Sicht bleibt der Übernahme-Deal vorteilhaft. Bereits ab 2019 erwartet Bayer aus der Monsanto-Übernahme einen positiven Beitrag zum bereinigten Ergebnis je Aktie, der von 2021 an im zweistelligen Prozentbereich liegen soll. Von 2022 an sind jährliche Beiträge zum EBITDA vor Sondereinflüssen aus Synergien in Höhe von 1,2 Mrd. US-Dollar geplant. Darüber hinaus wird Glyphosat bei nüchterner wissenschaftlicher Betrachtung nicht so sehr verteufelt wie in der öffentlichen Wahrnehmung: Nicht umsonst verweist Bayer darauf, dass das National Institutes of Health (NIH) in den USA die U.S. Environmental Protection Agency (EPA), die European Food Safety Authority (EFSA), die European Chemicals Agency (ECHA) und andere Zulassungsbehörden auf der ganzen Welt zu dem Schluss kommen, dass Glyphosat sicher angewendet werden kann. Diese Einschätzungen könnten sich auch in den Gerichtssälen wiederfinden sowie Monsanto und Bayer entlasten.

Spekulative Anleger, die steigende Kurse der Bayer-Aktie erwarten, könnten mit einem WAVE XXL-Call der Deutschen Bank (WKN DS4P0Z) auf ein solches Szenario setzen. Der Hebel dieses Open-End-Papiers liegt derzeit bei 3,91, die Barriere bei 64,35 Euro. Wer aber als spekulativer Anleger eher short-orientiert ist, könnte mit einem WAVE XXL-Put der Deutschen Bank (WKN DS6CCQ, aktueller Hebel 5,55; Barriere bei 92,10 Euro) auf fallende Kurse der Bayer-Aktie setzen.

Stand: 21.08.2018


(22.08.2018)

© Deutsche Bank AG -
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Werbemitteilung. Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung dar. Weitere, ausführlichere Angaben zu den Wertpapieren einschließlich der Risiken sind den jeweiligen Basisprospekten, nebst etwaiger Nachträge („Basisprospekte“) sowie den jeweiligen Endgültigen Bedingungen zu entnehmen. Der Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen stellen das allein verbindliche Verkaufsdokument der Wertpapiere dar. Anleger können die Basisprospekte nebst den jeweiligen Endgültigen Bedingungen bei der Deutsche Bank AG, Mainzer Landstraße 11-17, 60329 Frankfurt am Main (Deutschland) kostenlos in Papierform und deutscher Sprache erhalten und unter www.xmarkets.de herunterladen.

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    Stand: 21.08.2018


    (22.08.2018)

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