23.03.2026, 4394 Zeichen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zieht gegen geplante Honorarkürzungen für Psychotherapeuten vor Gericht. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hatte eine Absenkung der Vergütung um 4,5 Prozent zum 1. April beschlossen. Parallel sammelt eine Bundestagspetition bereits zehntausende Unterschriften.
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Der Konflikt erreicht eine neue Eskalationsstufe. Nach dem Beschluss des Schiedsgremiums kündigte die KBV rechtliche Schritte an und bereitet eine Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vor. Der Vorstandsvorsitzende der KBV spricht von einem "einzigartigen Vorgang", bei dem aktiv Honorare beschnitten werden.
Der Beschluss betrifft fast alle psychotherapeutischen Leistungen, von der Sprechstunde bis zur Langzeittherapie. Als teilweisen Ausgleich sollen sogenannte Strukturzuschläge für Personalkosten rückwirkend erhöht werden. Branchenanalysen zeigen jedoch: In der Summe verlieren Praxen trotzdem 2,8 bis 3,5 Prozent ihrer Einnahmen.
Der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen verteidigt die Entscheidung als notwendigen Kompromiss. Ursprünglich war sogar eine Kürzung um zehn Prozent im Gespräch. Die Kassen argumentieren mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Honorarvergleich.
Demnach seien die Honorare für Psychotherapeuten seit 2013 überdurchschnittlich um 52 Prozent gestiegen – bei anderen Fachgruppen waren es nur 33 Prozent. Angesichts drohender Defizite in der gesetzlichen Krankenversicherung müssten Einsparpotenziale genutzt werden.
Patientenorganisationen schlagen Alarm. Bereits heute sind monatelange Wartezeiten auf einen Therapieplatz vielerorts Standard. Experten befürchten: Die Kürzungen könnten die Niederlassung für Therapeuten weiter unattraktiv machen.
Die Folge? Weniger Kapazitäten für gesetzlich Versicherte und eine verstärkte Abwanderung in den Privatsektor. Dabei machen die Kosten für ambulante Psychotherapie laut Kammerangaben nur 0,7 Prozent der Gesamtausgaben der Krankenkassen aus.
Im Kern streiten die Parteien über die Berechnungsgrundlage. Die Psychotherapeutenverbände kritisieren, dass für die aktuelle Entscheidung Kostendaten aus 2023 mit Einnahmedaten aus 2024 kombiniert wurden. Das verzerre das Bild der wirtschaftlichen Lage.
Interessant: Selbst das Schiedsgremium hat Zweifel. Es forderte den Bewertungsausschuss auf, die gesamte Datengrundlage bis September grundlegend zu überprüfen. Die angekündigte Klage der KBV könnte die Frage der Honorare also noch Jahre beschäftigen.
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Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) weist auf ein massives Gefälle hin. Praxisinhaber in der Psychotherapie erwirtschaften laut Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung etwa 52 Euro Überschuss pro Arbeitsstunde.
Das ist nur die Hälfte dessen, was in der hausärztlichen oder wohnortnahen fachärztlichen Versorgung möglich ist. Da psychotherapeutische Sitzungen zeitgebunden sind, lassen sich Honorarkürzungen nicht durch mehr Patienten pro Stunde ausgleichen – sie treffen das Nettoeinkommen direkt.
Für gesetzlich Versicherte beginnt am 1. April zunächst eine Phase der Unsicherheit. Werden sich die Wartezeiten weiter verlängern? Die Proteste der Therapeuten dürften in den kommenden Wochen zunehmen, mit Aktionstagen und Informationskampagnen.
Die Politik steht unter Druck. Während Gesundheitspolitiker im Bundestag die Kürzungen als "fatales Signal" kritisieren, bleibt die Haltung des Bundesgesundheitsministeriums abzuwarten. Letztlich geht es um die Frage: Wie viel ist einer Gesellschaft eine flächendeckende psychotherapeutische Versorgung wert?
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