09.03.2026, 4571 Zeichen
Ab November 2026 erhalten Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst deutlich mehr Geld – oder mehr Freizeit. Die umfassende Reform der Jahressonderzahlung und ein neues Wahlmodell sollen den Staat als Arbeitgeber attraktiver machen.
Die im April 2025 ausgehandelte Tarifrunde entfaltet 2026 ihre volle Wirkung. Neben einer Grundgehaltserhöhung um 2,8 Prozent ab Mai ist die Neustrukturierung der Jahressonderzahlung der zentrale Hebel. Für Personalabteilungen und Steuerberater bedeutet dies erheblichen Anpassungsbedarf bei der Gehaltsabrechnung.
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Die Auszahlung erfolgt weiterhin mit dem November-Gehalt. Die Berechnungsgrundlage ist der Durchschnittsverdienst aus Juli, August und September 2026. Neu ist die deutlich großzügigere Staffelung, die vor allem höhere Gehaltsgruppen begünstigt.
Für Bundesbeschäftigte (TVöD Bund) gilt ab 2026 eine neue, progressive Skala. Sie soll den Abfluss von Fachkräften in die Privatwirtschaft stoppen.
* Entgeltgruppen E 1 bis E 8: Die Sonderzahlung steigt von 90 auf 95 Prozent eines Monatsgehalts.
* Entgeltgruppen E 9a bis E 12: Der Satz springt von 80 auf 90 Prozent.
* Entgeltgruppen E 13 bis E 15: Hier gibt es den größten Sprung – von 60 auf 75 Prozent.
Experten sehen darin eine gezielte Strategie, um hochqualifizierte Spezialisten wie Ingenieure oder IT-Experten im öffentlichen Dienst zu halten.
Im kommunalen Bereich (TVöD VKA) wird es einfacher – und für viele deutlich lukrativer. Für die meisten Beschäftigten gilt ab 2026 ein einheitlicher Satz von 85 Prozent. Das ist ein gewaltiger Sprung für die mittleren und höheren Gruppen, die zuvor teils nur 51,78 Prozent erhielten. Alte interne Ungleichheiten werden so beseitigt.
Ausnahmen bestätigen die Regel: Für Pflegekräfte in Kliniken und Heimen (BT-K/BT-B) in den Gruppen E 1 bis E 8 gilt ein höherer Satz von 90 Prozent. Eine bewusste Aufwertung systemrelevanter Berufe.
Die vielleicht innovativste Neuerung ist das „Zeit-statt-Geld-Wahlmodell“. Beschäftigte können ab 2026 einen Teil ihrer erhöhten Jahressonderzahlung in bis zu drei zusätzliche Urlaubstage umwandeln. Die Umsetzung regeln betriebliche Vereinbarungen vor Ort.
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Dieses Modell trifft den Nerv der Zeit. Junge Generationen und Beschäftigte mit Fürsorgeaufgaben stellen Freizeit oft über finanzielle Boni. Der öffentliche Dienst positioniert sich damit als Vorreiter für moderne, flexible Vergütungsmodelle.
Für die Gehaltsabrechnung wichtig: Die Jahressonderzahlung gilt als sonstiger Bezug und wird nach der Jahreslohnsteuertabelle versteuert. Da sie auf das reguläre Novembergehalt aufschlägt, führt sie in diesem Monat oft zu einem höheren Steuersatz. Die Netto-Auszahlung fällt daher prozentual geringer aus als beim Monatsgehalt.
Ein Sonderfall bleibt: Beschäftigte der kommunalen Sparkassen erhalten keine Jahressonderzahlung, sondern eine Sparkassensonderzahlung (SSZ), die einem 13. und teilweise 14. Monatsgehalt entspricht.
Die Aufwertung der Sonderzahlung ist Teil eines größeren Pakets. Dazu zählen die Mai-Gehaltserhöhung, höhere Zulagen und die Möglichkeit zur freiwilligen Arbeitszeitverlängerung auf bis zu 42 Wochenstunden gegen Aufschlag.
Für die angespannten Haushalte von Bund und Kommunen bedeutet das erhebliche Mehrkosten. Aus Sicht des Personalmarketings ist es jedoch eine notwendige Investition. Angesichts des Massenrenteneintritts bis 2030 und des Fachkräftemangels muss der öffentliche Dienst wettbewerbsfähig bleiben.
Der aktuelle Tarifvertrag läuft bis zum 31. März 2027. Der Erfolg der neuen Modelle wird die nächste Verhandlungsrunde maßgeblich beeinflussen – und könnte zum Vorbild für andere Branchen werden.
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